[
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/PP001",
    "id": "PP001",
    "title": "Solidarität mit den Protesten im Iran",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Alex79\" title=\"Benutzer:Alex79\">Alexander Kohler, Růžena Škodová-Davoodi, Schoresch Davoodi, Anja Hirschel, Samuel Schmid, Borys Soberski, Henrik Eisele, Dennis Wulfga</a>",
    "type": "Positionspapier",
    "tags": "Außenpolitik, Iran, Terror, Feminismus",
    "topic": "Außen und Sicherheit<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Außen und Sicherheit“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Außen und Sicherheit“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge nachstehenden Text als Positionspapier mit dem Titel „Solidarität mit den Protesten im Iran“ beschließen: \n</p><p>Die Piratenpartei Deutschland zeigt sich solidarisch mit der protestierenden iranischen Bevölkerung. Das Leitbild der deutschen Piraten ist eine Ordnung, die sowohl freiheitlich als auch gerecht und nachhaltig gestaltet ist. Freiheitlich ist eine Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Entfaltung des Menschen im Mittelpunkt steht. Da Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit universelle Grundwerte sind, wollen wir auch über den nationalen Rahmen hinaus auf die Berücksichtigung dieser Werte hinwirken. Deswegen ist es wichtig, die protestierende iranischen Zivilgesellschaft nicht alleine zu lassen. Die iranische Bevölkerung muss frei und selbstbestimmt ihre eigene Zukunft gestalten. Denn jeder Mensch hat Anspruch auf Ernährung, Bildung, eine medizinische Grundversorgung, freie Religionsausübung, sexuelle Selbstbestimmung und gleiche Chancen. Eine Instrumentalisierung der Proteste durch externe im Ausland sitzende Gruppen lehnt die deutsche Piratenpartei ab. Todesstrafen für politische Gegner sind generell abzulehnen.\n</p><p>Die deutsche Piratenpartei unterstützt die europäischen Bestrebungen nach einer Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation. Als deutsche Piratenpartei fordern wir die Transparenz des Staatswesens. Verknüpfte Informationen werden zu Wissen, Wissen wiederum bedeutet Macht. Verengt sich also der Zugang zu Wissen auf einen kleinen Kreis von Nutznießern, so kommt es unweigerlich zu einer Ausbildung von Machtstrukturen, die wenige Personen, gesellschaftliche Organisationen oder staatliche Organe bevorzugt und so letztendlich den demokratischen Prozess einer freiheitlichen Gesellschaft gefährdet. Deswegen fordert die deutsche Piratenpartei, dass den Einflüssen und Lobbybestrebungen des iranischen Regimes auf die deutsche und europäische Politik und Öffentlichkeit entschlossen entgegengetreten wird. Lobbygruppen und Lobbyisten des  iranischen Regimes und ihr Einfluss auf deutsche Parteien müssen offengelegt und langfristig und effektiv unterbunden werden. Die deutsche Piratenpartei fordert ferner, dass der deutsche Staat Menschen in Deutschland ernsthafter vor dem Terror des iranischen Regimes schützt.\n</p>",
    "remarks": "<p>Das Regime im Iran terrorisiert seine eigene Bevölkerung. Es ist wichtig, ein Positionspapier zu den Entwicklungen im Iran zu haben.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/PP002",
    "id": "PP002",
    "title": "Überarbeitung der Deutschen Positionen zur EU Wahl 2019 für 2024",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Thomas_Ganskow\" title=\"Benutzer:Thomas Ganskow\">Thomas Ganskow</a>",
    "type": "Positionspapier",
    "tags": "Positionspapier, Europa",
    "topic": "Gesamtprogramm<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Gesamtprogramm“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Gesamtprogramm“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die \"Deutschen Positionen\" zur EU-Wahl 2019 werden übenommen und für die EU-Wahl 2024 überarbeitet und fortgeschrieben. Dabei sind die einzelnen Programmpunkte wie zum Programm der BTW 21 zu überarbeiten.\n</p><p>Vorherige oder zwischenzeitliche Überarbeitungen sind möglich. Dies umfasst neben der Übernahme einzelner Abschnitte aus dem Gemeinsamen Programm zur EU-Wahl 2024 insbesondere Punkte, die darüber hinaus gehen.\n</p>",
    "remarks": "<p>Wir wissen, dass das Gemeinsame EU-Programm der Kompromiss und somit der kleinste gemeinsame Nenner aller europäischen Piratenparteien ist. Er geht weder auf die spezielle deutsche Situation ein (Stichwort: Atomkraft), noch auf die piratigen deutschen bundespolitischen Beschlusslagen (Stichwort: Asylpolitik).\n</p><p>Von Seiten der piratigen Mitglieder des EU-Parlaments war auch zu hören, dass man sich vielfach an den deutschen Positionen orientiert hat, wenn man in dem gemeinsamen europäischen Programm keine Grundlage für eine Entscheidung gefunden hat.\n</p><p>Es ist daher richtig und wichtig, dass es wieder Deutsche Positionen gibt. Spätestens jetzt, weniger als ein Jahr vor der Wahl, sollte daher eine Überarbeitung beginnen.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/SO001",
    "id": "SO001",
    "title": "Aufhebung der \"Verbindlichkeit\" des Styleguide, beschlossen auf dem BPT16.1",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Tyg\" title=\"Benutzer:Tyg\">Tyg</a>",
    "type": "Sonstiger Antrag",
    "tags": "Wahlen Design Social Media Aussenauftritt",
    "topic": "Sonstiger Antrag<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Sonstiger Antrag“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Sonstiger Antrag“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschliessen,\n</p><p>die Verbindlichkeit für den Außenauftritt der Piratenpartei Deutschland, beschlossen auf dem BPT 2016.1 <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2016.1/Antragsportal/SO007\">https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2016.1/Antragsportal/SO007</a> aufzuheben.\nAbweichungen von diesem Styleguide in einzelnen Wahl-Kampagnen sollen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Wahlkampfkoordinator erlaubt sein, eine moderate Abweichung der empfohlenen Schriftarten soll möglich sein.\n</p>",
    "remarks": "<p>Begründung:\nBei der Kampagnenvorbereitung zur Bundestagswahl 2021 kam es aufgrund dieses Beschlußes zu Problemen, die die Vorbereitung der BTW deutlich beeinflußten.\nBereits bei früheren Wahlkampagnen wurde deutlich von diesem Styleguide abgewichen\n<a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/Pirate_Design/Kampagne2017\">https://wiki.piratenpartei.de/Pirate_Design/Kampagne2017</a>\n<a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://forum.piratenpartei.de/t/ergebnisse-der-umfrage-plakatdesign-fuer-die-eu-wahl-2019/1849\">https://forum.piratenpartei.de/t/ergebnisse-der-umfrage-plakatdesign-fuer-die-eu-wahl-2019/1849</a>\n</p><p>Dies soll, - so gewünscht - bei der Kampagnenentwicklung zur Europawahl 2024 ebenfalls möglich gemacht werden.\n</p><p><br />\nDer eigentliche Styleguide war bisher im wiki nur verlinkt, dieser Link läuft inzwischen ins Leere.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/SO002",
    "id": "SO002",
    "title": "Beauftragung ÖA entziehen",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:StephanFranz\" title=\"Benutzer:StephanFranz\">Stephan Franzelius u.a.</a>",
    "type": "Sonstiger Antrag",
    "tags": "Beauftragung",
    "topic": "Sonstiger Antrag<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Sonstiger Antrag“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Sonstiger Antrag“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>XY* wird mit sofortiger Wirkung ihre Beauftragung für die Öffentlichkeitsarbeit entzogen.\n</p><p><br />\n</p><p><br />\n</p>\n<ul><li>Der Name wird der Versammlung bekanntgegeben und im Falle der Annahme des Antrages dem Bundesvorstand mitgeteilt.</li></ul>",
    "remarks": "<p>Das Auftreten von XY insbesondere auf Twitter hinterlässt ein schlechtes Bild für die Piratenpartei in der Öffentlichkeit. Insbesondere ihr Hitlervergleich unter dem Bild des Schatzmeisters aus dem LV Niedersachsen. Dies ist mit der Beauftragten-GO und dem Selbstbild der Piraten unvereinbar. Da der Bundesvorstand hier „keinen Handlungsbedarf“ sieht, so sollte der BPT doch klarere Kante gegen ein solches Verhalten zeigen.\n</p>"
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/SO003",
    "id": "SO003",
    "title": "Bestätigung des Bundesvorstandsbeschluß <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://redmine.piratenpartei.de/issues/193593\">https://redmine.piratenpartei.de/issues/193593</a>",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Tyg\" title=\"Benutzer:Tyg\">Tyg</a>",
    "type": "Sonstiger Antrag",
    "tags": "letzte Generation, Klimakleber, Polizeigewalt",
    "topic": "Bestätigung eines BuVo-Beschluß<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Bestätigung eines BuVo-Beschluß“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Bestätigung eines BuVo-Beschluß“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge den Beschluß des Bundesvorstand\n\"eine Solidaritätsbekundung wegen des polizeilichen und politischen Umgangs mit der Letzten Generation zu verfassen. Dazu sollen auch direkte Gespräche mit der LG aufgenommen werden.\n</p><p>Man kann von den Aktionen der Letzten Generation halten, was man möchte. Darum geht es hier jedoch nicht. Was nicht tragbar ist, ist die extreme Kriminalisierung der Letzten Generation durch die Sicherheitsbehörden und einige Teile der politischen Landschaft. Wir als Piratenpartei sind eine Bürgerrechtspartei. Die Verrohung des politischen Diskurses mittels ahistorischen Vergleichen wie \"Klima-RAF\" oder \"Weimarer Verhältnissen\" zeigt nun ihre Folgen dort, wo Klimaaktivist:innen auf offener Straße körperlich angegriffen werden. Friedlicher Protest muss in vielen Formen möglich sein. Gegen die eklatanten Polizeigesetze sind wir PIRATEN in vielen Bundesländern auf die Straße gegangen. Diese werden jetzt genutzt, um Präventivhaft und andere Einschüchterungen gegenüber Klimaaktivist:innen durchzusetzen. Die Reaktion der Behörden muss immer im Einklang mit dem demokratischen Rechtsstaat stehen, der durch die Polizeigesetze diverser Länder teilweise ausgehebelt wurde. Wenn es in der Demokratie nicht mehr erlaubt ist, mit friedlichem Protest auf die Vertragsbrüche der Regierung und auf die Missstände innerhalb des Landes aufmerksam zu machen, ist es nicht mehr weit her mit der Freiheit aller Bürger. Als Bürgerrechtspartei müssen wir uns, an dem Versammlungsrecht, das uns allen im Grundgesetz zugestanden wird, festhalten, solange es um friedlichen Protest geht.\"\n<a rel=\"nofollow\" class=\"external autonumber\" href=\"https://redmine.piratenpartei.de/issues/193593\">[1]</a>\n</p><p>bestätigen.\n</p>",
    "remarks": "<p>Der genannte Antrag ist innerhalb der Piratenpartei sehr zwiespältig aufgenommen worden, daher stelle ich diesen Antrag dem Bundesparteitag zur Klärung und Bestätigung.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/SO004",
    "id": "SO004",
    "title": "PPDE hat keine Jugendorganisation",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:StephanFranz\" title=\"Benutzer:StephanFranz\">Stephan Franzelius</a>",
    "type": "Sonstiger Antrag",
    "tags": "JuPi, Jugendorganisation",
    "topic": "Sonstiger Antrag<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Sonstiger Antrag“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Sonstiger Antrag“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Der Bundesparteitag stellt fest, dass die Piratenpartei Deutschland über keine Jugendorganisation verfügt. Menschen ungeachtet ihres Alters werden entsprechend als Piraten behandelt. Die bereits anerkannte Jugendorganisation verliert ihren Status.\n</p>",
    "remarks": "<p>Wir als Piraten machen es etwas anders als andere Parteien. Bei uns muss man nicht erst Jahre in einer Jugendorganisation Plakate hängen, um politisch zu partizipieren. Wir machen es an dieser Stelle besser, also besteht auch keine Notwendigkeit, eine Jugendorganisation als solche zu betreiben.\n</p>"
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A001",
    "id": "SÄA001",
    "title": "Änderung § 1 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "SGO<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„SGO“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„SGO“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 1 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/b/b5/%C2%A7_1_-_Grundlagen.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/b/b5/%C2%A7_1_-_Grundlagen.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Schiedsgerichtsordnung regelt das Verfahren vor den Schiedsgerichten.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Schiedsgerichtsordnung regelt das Verfahren vor den Schiedsgerichten. <sup>2</sup>Verfahren sind unter anderem Vergleiche, Widersprüche, Einsprüche zu Ordnungsmaßnahmen, einstweilige Anordnungen, Feststellungsklagen, Verpflichtungsklagen, Parteiausschlussverfahren, sofortige Beschwerden und Berufungen.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Sie ist für Schiedsgerichte jeder Ordnung bindend. Eine Erweiterung oder Abänderung durch andere Gliederungen ist nur an den Stellen und in dem Rahmen zulässig, soweit dies diese Ordnung ausdrücklich vorsieht.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Schiedsgerichtsordnung ist für Schiedsgerichte jeder Gliederung bindend. <sup>2</sup>Eine Erweiterung oder Abänderung der Schiedsgerichtsordnung durch andere Gliederungen ist nur an den Stellen und in dem Rahmen zulässig, soweit die Schiedsgerichtsordnung dies ausdrücklich vorsieht.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein heranziehen höherrangigen Rechts ist immer möglich.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. \nDa es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen. \n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, wurden in § 1(1) Varianten von Verfahrensarten aufgelistet die in der Vergangenheit bei einigen Verfahren inhaltliches Thema waren und zu Diskussionen führen. (2) wurde nur von der Formulierung angepasst und der neue (3) ist der erste Versuch eines Generalverweis zu höherrangigem Recht.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A002",
    "id": "SÄA002",
    "title": "Änderung § 2 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §2<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §2“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §2“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 2 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/fa/%C2%A7_2_-_Schiedsgerichte.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/fa/%C2%A7_2_-_Schiedsgerichte.pdf</a>\n</p><p><b>Bezeichnung § 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Schiedsgericht\n</p><p><b>Bezeichnung § 2 (neu):</b>\n</p><p>Schiedsgerichte\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Auf der Bundes- und Landesebene werden Schiedsgerichte eingerichtet. Des weiteren wird ein Schiedsgericht der Länder, gleichrangig mit den Landesschiedsgerichten, eingerichtet.\n</p><p><b>Absatz 1 (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Auf Bundesebene wird das Bundesschiedsgericht (BSG) und das Föderale Schiedsgericht (FSG) eingerichtet.\n</p><p><b> Ein <u>neuer <i>Absatz 1a</i> wird eingefügt</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Mindestens auf der höchsten Ebene der Gliederungen sind Schiedsgerichte zu bilden.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Schiedsgerichte sind unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Schiedsgerichte sind unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden.\n</p><p><b>Absatz 2a (aktuell):</b>\n</p><p>Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Amtes zu schweigen.\n</p><p><b>Absatz 2a (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Amtes zu schweigen.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Richter fällen ihre Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der Satzungen und gesetzlichen Vorgaben.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Richter fällen ihre Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der Satzungen und/oder höherem Recht.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb des Richtergremiums nicht zu kommentieren. Der Richter ist über alle ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Verfahrensbeteiligten geboten ist, gegenüber jedem, dem er über solche Tatsachen nicht eine dienstliche Mitteilung zu machen hat, zur Verschwiegenheit verpflichtet.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb des Richtergremiums nicht zu kommentieren. <sup>2</sup>Der Richter ist über alle ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Verfahrensbeteiligten geboten ist, gegenüber jedem, dem er über solche Tatsachen nicht eine dienstliche Mitteilung zu machen hat, zur Verschwiegenheit verpflichtet.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Wird von irgendeiner Seite versucht das Verfahren zu beeinflussen, so macht das Schiedsgericht dies unverzüglich öffentlich bekannt.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Wird auf rechtswidrige Weise versucht, das Verfahren zu beeinflussen, so hat das Schiedsgericht dies unverzüglich den Verfahrensbeteiligten mitzuteilen. <sup>2</sup>Eine öffentliche Bekanntmachung dieser Umstände kann direkt durch das Gericht erfolgen oder auf Antrag eines der Verfahrensbeteiligten.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Schiedsgerichte geben sich eine Geschäftsordnung. Diese enthält insbesondere Regelungen\n</p><p>•\tzur internen Geschäftsverteilung und der Verwaltungsorganisation,\n</p><p>•\tüber die Bestimmung von Berichterstattern, die Einberufung und den Ablauf von Sitzungen und Verhandlungen,\n</p><p>•\tdie Vergabe von Aktenzeichen, die Veröffentlichung von Urteilen, die Ankündigung von öffentlichen Verhandlungen und weiteren Bekanntmachungen und\n</p><p>•\tdie Dokumentation der Arbeit des Schiedsgerichtes, der Aufbewahrung von Akten und der Akteneinsicht.\n</p><p><b>Absatz 6 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Schiedsgerichte geben sich eine Geschäftsordnung und veröffentlichen diese. 2Diese enthält mindestens folgende Regelungen:\n</p><p>1.\tEine interne Geschäftsverteilung oder eine klar ersichtliche Regelung zur Besetzung der Kammern und anderer Verwaltungsorganisationen.\n</p><p>2.\tEine Regelung der Berichterstattung. \n</p><p>3.\tDie Einberufung und den Ablauf von Sitzungen und Verhandlungen.\n</p><p>4.\tForm und Vergabe von Aktenzeichen, die Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen, die Ankündigung von öffentlichen Verhandlungen und weiteren Bekanntmachungen.\n</p><p>5.\t Dokumentieren der Verfahren und die Aufbewahrung von Verfahrensakten.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, wurden in § 2(1) das übernommen, was schon in der Bundessatzung Abschnitt A - § 9 Abs 1 steht. Zusätzlich wird das Schiedsgericht der Länder umbenannt in Föderale Schiedsgericht. Es gab auf der Schiedsgerichtsmarina mehrere Namensvorschläge, dieser Name erhielt die meiste Zustimmung. Zusätzlich kommt hinzu, dass sich in den letzten zweieinhalb Jahren bis zu vier Schiedsgerichte viel Zeit in einigen Verfahren mit dem Namensthema investieren mussten. Absatz 1a macht damit auch in der SGO und nicht nur in Abschnitt A - § 9 Abs. 1 deutlich, welche Schiedsgerichte sich auf der Bundesebene befindet und welches in den Gliederungen. Die Absätze 2+2a und 4 wurden nur mit einer Hochzahl geändert. Absatz 3 weist nur noch mal die Möglichkeit von höherrangigem Recht hin. Absatz 5 wurde in der Formulierung geändert, da es in der Vergangenheit zu inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten kam. Die Änderungen aus Absatz 6 ergaben sich, da es vermehrt Beschwerden über die bisherige Formulierung gab.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A003",
    "id": "SÄA003",
    "title": "Änderung § 3 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §3<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §3“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §3“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 3 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/4/42/%C2%A7_3_-_Richterwahl_auf_Landesebene_und_darunter_liegenden_Gliederungen.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/4/42/%C2%A7_3_-_Richterwahl_auf_Landesebene_und_darunter_liegenden_Gliederungen.pdf</a>\n</p><p><b>Bezeichnung § 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Richterwahlen\n</p><p><b>Bezeichnung § 3 (neu):</b>\n</p><p>Richterwahl auf Landesebene und darunter liegenden Gliederungen\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Mitgliederversammlung wählt fünf Piraten zu Richtern. Diese wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der das Gericht leitet und die Geschäfte führt.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Mitgliederversammlung wählt bis zu fünf Piraten zu Richtern. <sup>2</sup>Diese wählen aus ihren Reihen einen vorsitzenden Richter, der das Gericht leitet und die Geschäfte führt; optional ist die Wahl einer Stellvertretung.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Zusätzlich wählt jeder Landesparteitag einen Richter und mindestens einen Nachrücker für das Schiedsgericht der Länder\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p>(aufgehoben)\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Zahl der zu wählenden Richter kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Satzungsbestimmung erhöht, aber nicht verringert werden.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Zahl der zu wählenden Richter kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Satzungsbestimmung erhöht, aber nicht verringert werden. <sup>2</sup>Ein Schiedsgericht muss mindestens mit drei gewählten Richtern besetzt sein, um handlungsfähig zu sein.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Schiedsgerichtswahlen finden mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr statt. Durch Satzungsbestimmung kann hiervon abgewichen werden. Nachwahlen führen zu keiner Amtszeitverlängerung. Das Gericht bleibt bis zur abgeschlossenen Wahl eines neuen Schiedsgerichtes im Amt.\n</p><p><b>Absatz 5 <u>wird Absatz 4</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Schiedsgerichtswahlen finden mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr statt. <sup>2</sup>Eine Amtszeit endet spätestens nach 4 Jahren. <sup>3</sup>Durch Satzungsbestimmung kann hier von den zwei Jahren abgewichen werden. <sup>4</sup>Nachwahlen führen zu keiner Amtszeitverlängerung. <sup>5</sup>Das Gericht bleibt bis zur abgeschlossenen Wahl eines neuen Schiedsgerichts im Amt. <sup>6</sup>Die Wahl ist abgeschlossen, wenn mindestens drei Richter für eine Amtszeit gewählt wurden. <sup>7</sup>Werden durch Wahlen nicht die benötigten Richterposten besetzt, sind auf Folgeparteitagen für die laufende Amtszeit Richter nach zu wählen. <sup>8</sup>Die durch Wegfall von Richtern vakant gewordenen Posten, dürfen die ursprüngliche Gesamtzahl an Richtern bei Nachwahlen nicht überschreiten.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Richter können nicht zugleich Mitglied eines Vorstandes der Partei oder eines Gebietsverbandes sein, in einem Dienstverhältnis zu der Partei oder einem Gebietsverband stehen oder von ihnen regelmäßige Einkünfte beziehen.\n</p><p><b>Absatz 6 <u>wird Absatz 5</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Richter können nicht zugleich Mitglied eines Vorstandes irgendeiner Gliederung sein, in irgendeinem Dienstverhältnis zu einer Gliederung der Partei stehen oder von der Partei regelmäßige Einkünfte beziehen. \n</p><p><b>Absatz 7 (aktuell):</b>\n</p><p>Mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Piratenpartei endet auch das Richteramt.\n</p><p><b>Absatz 7 <u>wird Absatz 6</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Piratenpartei endet auch das Richteramt.\n</p><p><b>Absatz 8 (aktuell):</b>\n</p><p>Ein Richter kann durch Erklärung an das Gericht sein Amt beenden. Ist das Gericht nur mit einem Richter besetzt, ist die Erklärung an das übergeordnete Gericht zu richten.\n</p><p><b>Absatz 8 <u>wird Absatz 7</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein Richter kann durch Erklärung an das Gericht sein Amt beenden. <sup>2</sup>Ist das Gericht nur mit einem Richter besetzt, ist die Erklärung an das übergeordnete Gericht zu richten.\n</p><p><b>Absatz 10a (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht zeigt dem übergeordneten Gericht Änderungen an seiner Zusammensetzung oder den Eintritt dauerhafter Handlungsunfähigkeit unverzüglich an.\n</p><p><b>Absatz 10a <u>wird Absatz 8</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht zeigt dem übergeordneten Gericht Änderungen an seiner Zusammensetzung oder den Eintritt dauerhafter Handlungsunfähigkeit unverzüglich an. <sup>2</sup>Alternativ unterrichtet der entsprechende Vorstand das übergeordnete Gericht darüber.\n</p><p><b>Absatz 11 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Gerichte bilden für die Behandlung der Verfahren Kammern aus drei oder mehr Richtern. Die Zusammensetzung und Nachrücker der Kammern sowie die Verteilung der Verfahren auf die Kammern regelt das Gericht im Geschäftsverteilungsplan. Besteht kein Geschäftsverteilungsplan, so besteht eine Kammer, besetzt mit allen gewählten Richtern.\n</p><p><b>Absatz 11 <u>wird Absatz 9 und neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Gerichte können für die Behandlung von Verfahren Kammern bilden. <sup>2</sup>Diese Kammern bestehen aus mindestens 3 Richtern. <sup>3</sup>Die Zusammensetzung des Spruchkörpers einer Kammer und vorgesehener Nachrücker, sowie die Verteilung von Verfahren auf einzelne Kammern, regelt das Gericht selbst in einem Geschäftsverteilungsplan, der Teil der Geschäftsordnung ist. <sup>4</sup>Bei einer Minimalbesetzung kann die Besetzung als einzelner Paragraf in der Geschäftsordnung geregelt werden. <sup>5</sup>Besteht keine Regelung durch einen Geschäftsverteilungsplan oder durch die Geschäftsordnung, so besteht nur eine einzige Kammer, welche mit allen gewählten Richtern besetzt ist und keine Nachrücker für die Kammer vorsieht.\n</p><p><b>Absatz 10 (aktuell):</b>\n</p><p>Vakante Richterämter können für den Rest der Amtszeit nachgewählt werden. Die ursprüngliche Zahl an Richtern darf dabei jedoch nicht überschritten werden.\n</p><p><b>Absatz 10 (neu):</b>\n</p><p>(aufgehoben)\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, betrifft nur diese Änderung die Absätze 7+8. Auch wurde in § 3 die Gelegenheit genutzt die durch aufgehobene Absätze entstandenen Lücken weitestgehend wieder zu füllen.\n</p><p>In Absatz 1 wurde nun klar gestellt was das BSG in einigen seiner Beschlüsse bereits in der Vergangenheit bereits bestätigte, dass es bis zu fünf Richter heißen sollte und nicht wie bisher fünf Richter. Zusätzlich wurde die Option nun auch in der SGO verankert offiziell einen Stellv. Vorsitz zu wählen. Diese Position wurde in der Vergangenheit von dem ein oder anderen Piraten \"rechtlich\" angezweifelt. Abs. wurde aufgehoben, da die Wahl für das Föderale Gericht nun einen eigene § bekommt. Abs. 3 wurde der Klarheit wegen erweitert. Der neue Abs. 4 wurde überarbeitet was die Amtszeiten von Richter angeht, da sich gezeigt hat dass die Auffassung sich in den Landesverbänden unterscheidet. Der neue Abs. 5 wurde verständlicher verfasst. Der neue Abs. 8 stellt noch mal klar, dass wenn es niemanden mehr an einem SG gibt, auch der Vorstand Auskunftsberechtigt ist. Der neue Abs. 9 musste dezidierter formuliert werden.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A004",
    "id": "SÄA004",
    "title": "Änderung § 3a SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §3a<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §3a“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §3a“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 3a der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/82/%C2%A7_3a_-_Wahl_des_Bundesschiedsgerichts.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/82/%C2%A7_3a_-_Wahl_des_Bundesschiedsgerichts.pdf</a>\n</p><p><b>Bezeichnung § 3a (aktuell):</b>\n</p><p>Wahl des Bundesschiedsgericht\n</p><p><b>Bezeichnung § 3a (neu):</b>\n</p><p>Wahl des Bundesschiedsgerichts\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Für das Bundesschiedsgericht werden abweichend von § 3 Absatz 1 acht Richter gewählt.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Bundesschiedsgericht besteht aus maximal acht Richtern.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Der Bundesparteitag wählt jährlich vier Richter für die Amtsdauer von zwei Jahren.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Der Bundesparteitag wählt jährlich vier Richter für die Amtsdauer von zwei Jahren.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Bei der ersten Wahl werden acht Richter gewählt. Die zum ersten Mal ausscheidenden Mitglieder werden durch Los bestimmt.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p>(aufgehoben)\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Scheiden vor der Wahl Richter aus, für die turnusgemäß keine Nachfolger zu wählen wären, erhöht sich die Anzahl der zu wählenden Richter entsprechend. In diesem Fall werden die zur nächsten Wahl ausscheidenden Richter unter den neu gewählten Richtern durch Los so bestimmt, dass bei dieser drei Richter zu wählen sind.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Scheiden vor der Wahl Richter aus, für die turnusgemäß keine Nachfolger zu wählen wären, erhöht sich die Anzahl der zu wählenden Richter entsprechend. <sup>2</sup>In diesem Fall werden die zur nächsten Wahl ausscheidenden Richter unter den neu gewählten Richtern durch Los so bestimmt, dass bei dieser vier Richter zu wählen sind.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Los über die ausscheidenden Richter nach den Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 wird unmittelbar nach der Wahl öffentlich gezogen.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Los über die ausscheidenden Richter nach Absatz 4 Satz 2 wird unmittelbar nach der Wahl öffentlich gezogen.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>(aufgehoben)\n</p><p><b>Absatz 6 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Analog finden für das Bundesschiedsgericht die Regelungen aus § 3 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 5, Abs. 6, Abs. 7 Satz 1 und Abs. 9 Schiedsgerichtsordnung Anwendung. <sup>2</sup>Bei dauerhafter Handlungsunfähigkeit wird unverzüglich der Bundesvorstand in Kenntnis gesetzt. <sup>3</sup>Aufageb des BSG werden kommissarisch längstens bis zum nächsten Bundesparteitag vom FSG geführt.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, betrifft nur diese Änderung der Abs. 2. Abs. 1 konnte einfacher gefasst werden. Abs. 3 ist inzwischen überflüssig. In Abs 4 musste die Anzahl von vier Richter geändert werden, drei hatte sich damals bei Antragstellung versehentlich ein geschlichen. Abs. 5 musste nur Angepasst werden und Abs. 6 wurde lediglich zusammen gefasst um da wesentliche Dinge zu Wahlen aus § 3 analog angewendet werden können.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A005",
    "id": "SÄA005",
    "title": "Einfügen eines neuen § 3b in die SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §3b<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §3b“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §3b“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, den neuen § 3b als Bundessatzung Abschnitt C - § 3b Schiedsgerichtsordnung wie folgt einzufügen:\n</p><p><b>neuer Paragraf:</b>\n</p><p><b>Bezeichnung:</b>\n</p><p>Wahl des Föderalen Schiedsgerichts\n</p><p><b>Absatz 1:</b>\n</p><p><sup>1</sup>Auf einem Landesparteitag wird in einer weiteren Richterwahl ein Richter und wenn möglich ein Pirat als Nachrücker in das Parteischiedsgericht für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Dadurch können am Parteischiedsgericht bis zu 16 Richter gleichzeitig tätig sein. <sup>3</sup>Die gewählten Nachrücker sind weder Richter, noch sind sie bis zu einer Amtsübernahme für die gewählte Amtszeit des für den Landesverband vorgesehenen Richterpostens in irgendeiner Form in einer Funktion am Parteischiedsgericht tätig.\n</p><p><b>Absatz 2:</b>\n</p><p><sup>1</sup>Scheidet während einer Amtszeit ein Richter aus und es gibt keinen gewählten Nachrücker, bleibt der Posten für die Amtsperiode so lange vakant, bis ein neuer Richter aus dem entsprechenden Landesverband nachgewählt wurde.\n</p><p><b>Absatz 3:</b>\n</p><p><sup>1</sup>Wahlen für das Parteischiedsgerichts finden alle zwei Kalenderjahre statt, eine Amtszeit endet aber spätestens nach 4 Jahren automatisch.\n</p><p><b>Absatz 4:</b>\n</p><p><sup>1</sup>Analog finden für das Föderale Schiedsgericht die Regelungen aus § 3 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 bis 4, Abs. 5 bis Abs. 9 Schiedsgerichtsordnung Anwendung.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Nach langen Debatten darüber ob die Wahl eines LSG und die Wahl der Richter für das SGdL in der Satzung erkennbar zwei verschiedene Wahlen sind oder ein und das selbe - die überwiegende Meinung vertritt dabei ersteres - haben beide Schiedsgerichte auf Bundesebene nun ihren eigenen Paragraf für die Wahlen von Richtern.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A006",
    "id": "SÄA006",
    "title": "Änderung § 4 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §4<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §4“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §4“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 4 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/1/11/%C2%A7_4_-_Besetzung_eines_Verfahrens.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/1/11/%C2%A7_4_-_Besetzung_eines_Verfahrens.pdf</a>\n</p><p><b>Bezeichnung § 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Besetzung\n</p><p><b>Bezeichnung § 4 (neu):</b>\n</p><p>Besetzung eines Verfahrens\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Nimmt ein Richter an Beratungen, Sitzungen oder Entscheidungen in einem Verfahren nicht teil und haben die übrigen aktiven Richter den abwesenden Richter diesbezüglich ermahnt und eine angemessene Nachfrist von mindestens 13 Tagen zur Mitwirkung gesetzt, und kommt dieser Richter seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann er vom konkreten Verfahren ausgeschlossen werden.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Nimmt ein Richter an Beratungen, Sitzungen oder Entscheidungen in einem Verfahren nicht teil und haben die übrigen am Verfahren beteiligten Richter den abwesenden Richter diesbezüglich schriftlich ermahnt und eine angemessene Nachfrist von mindestens sieben Tagen zur Mitwirkung gegeben, und kommt dieser Richter seiner Mitwirkungspflicht weiterhin nicht nach, so kann er von dem Verfahren per Beschluss ausgeschlossen werden.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Ein befangener oder ausgeschlossener Richter oder ein Richter, der auf Grund von Krankheit oder Urlaub nicht am Verfahren teilnimmt, wird durch den in der Rangfolge nächsten Ersatzrichter ersetzt. Die Verfahrensbeteiligten sind darüber in Kenntnis zu setzen.\n</p><p><b>Absatz 2 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein durch Absatz 1 ausgeschlossener, für befangen erklärter oder aufgrund von Krankheit oder Urlaub abgemeldeter Richter, der somit am Verfahren nicht teilnimmt, wird durch den in Rangfolge stehenden Nachrücker für die Kammer ersetzt, sofern der Geschäftsverteilungsplan oder die Geschäftsordnung es vorsieht. <sup>2</sup>Der Beschluss ist unanfechtbar.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht ist beschlussfähig, wenn es mit mindestens drei in diesem Verfahren zur Entscheidung befugten Richtern besetzt ist. Für Entscheidungen über Befangenheitsgesuche oder Ausschluss ist eine Notbesetzung von zwei Richtern für die Beschlussfähigkeit ausreichend. Ist ein Gericht nicht mehr beschlussfähig, so erklärt es sich gegenüber den Verfahrensbeteiligten und dem nächsthöheren Gericht für handlungsunfähig.\n</p><p><b>Absatz 4 <u>wird Absatz 3</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht ist beschlussfähig, wenn es mit mindestens drei in diesem Verfahren zur Entscheidung befugten Richtern besetzt ist. <sup>2</sup>Für Entscheidungen über Befangenheitsgesuche, Ausschluss oder fallweiser Handlungsunfähigkeit, ist eine Notbesetzung von zwei Richtern für die Beschlussfähigkeit ausreichend. <sup>3</sup>Ist ein Gericht nicht mehr beschlussfähig, so erklärt es sich gegenüber den Verfahrensbeteiligten und dem nächsthöheren Gericht für handlungsunfähig.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, wird in Abs. 1 die Frist gekürzt. Abs. 2 wurde neu gefasst, da es in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten in der Auslegung kam.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A007",
    "id": "SÄA007",
    "title": "Änderung § 5 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §5<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §5“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §5“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 5 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d0/%C2%A7_5_-_Befangenheit.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d0/%C2%A7_5_-_Befangenheit.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Ein Richter ist von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen:\n</p><p>1. in Sachen, in denen er selbst Verfahrensbeteiligter ist;\n</p><p>2. in Sachen seines Ehe- oder Lebenspartners, auch wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;\n</p><p>3. in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war\n</p><p>4. in Sachen eines Vorstands, denen eine unter 1.-3. genannte Person angehört.\n</p><p>5. in Sachen in denen er als Prozessbevollmächtigter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten bestellt oder als gesetzlicher Vertreter eines Verfahrensbeteiligten auftzutreten berechtigt oder berechtigt gewesen ist\n</p><p>6. in Sachen, in denen er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen oder zu vernehmen ist;\n</p><p>7. in Sachen, die Beschlüsse betreffen, in denen er als Mitglied eines Parteischiedsgerichtes oder eines Vorstandes, Berater des beschlussfassenden Organs, Antragsteller oder sonst an der Ausarbeitung des Antrags- bzw. Beschlusstextes beteiligt war.\n</p><p>8. In Sachen in denen er an einer Schlichtung oder einem anderen Verfahren der Konfliktbeilegung außerhalb der Parteigerichtsbarkeit mitgewirkt hat.\n</p><p>Das Gericht stellt das Ausscheiden durch Beschluss ohne Mitwirkung der betroffenen Richter fest.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein Richter ist von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts im entsprechenden Verfahren ausgeschlossen,\n</p><p>1. in Sachen, in denen er selbst Verfahrensbeteiligter im Sinne der Schiedsgerichtsordnung ist;\n</p><p>2. in Sachen seines Ehe- oder Lebenspartners, auch wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;\n</p><p>3. in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;\n</p><p>4. in Sachen eines Vorstands, denen eine unter 1.-3. genannte Person angehört;\n</p><p>5. in Sachen, in denen er als Prozessbevollmächtigter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten bestellt oder als gesetzlicher Vertreter eines Verfahrensbeteiligten aufzutreten berechtigt oder berechtigt gewesen ist;\n</p><p>6. in Sachen, in denen er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen oder zu vernehmen ist;\n</p><p>7. in Sachen, die Beschlüsse betreffen, in denen er Berater des beschlussfassenden Organs war;\n</p><p>8. in Sachen, in denen er an einer Schlichtung oder einem anderen Verfahren der Konfliktbeilegung außerhalb der Parteigerichtsbarkeit mitgewirkt hat.\n</p><p><sup>2</sup>Das Gericht stellt das Ausscheiden durch Beschluss ohne Mitwirkung des betroffenen Richters fest. 3Richter sind verpflichtet alle Umstände anzuzeigen, welche die Ablehnung nach Satz 1 tragen können.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Richter können wegen der Besorgnis der Befangenheit und in den Fällen des Absatz 1 abgelehnt werden. Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Richter sind verpflichtet alle Umstände anzuzeigen, welche die Ablehnung nach Satz 1 tragen können. Ein Verfahrensbeteiligter kann einen Richter nicht mehr ablehnen, wenn er sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Richter können per Antrag wegen der Besorgnis der Befangenheit und in den Fällen des Absatz 1 abgelehnt werden. <sup>2</sup>Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. <sup>3</sup>Die Verfahrensbeteiligten können einen Richter nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihnen bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt haben.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Ablehnung ist zu begründen. Abgelehnte Richter müssen zum Ablehnungsgrund dienstlich Stellung nehmen. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, hierzu abschließend Stellung zu nehmen.\n</p><p><b>Absatz 3 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein Befangenheitsantrag ist zu begründen. <sup>2</sup>Abgelehnte Richter müssen zum Ablehnungsantrag aus Absatz 2 dienstlich Stellung nehmen. <sup>3</sup>Den Verfahrensbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, sich nach Zugang der Stellungnahme, binnen sieben Tagen, abschließend zur Stellungnahme zu äußern. <sup>4</sup>Eine Stellungnahme entfällt, wenn der abzulehnende Richter in seiner dienstlichen Stellungnahme die Ablehnung für begründet hält. <sup>5</sup>In Eilverfahren sind Stellungnahmen aus Satz 3 binnen drei Tagen einzureichen.  \n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die ohne Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes keinen Aufschub gestatten.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die ohne Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes keinen Aufschub gestatten. <sup>2</sup>Ist der betroffene Richter Berichterstatter im Verfahren, darf er anfallenden Verwaltungsaufgaben bis zu einer Entscheidung seines Befangenheitsantrags weiter erledigen.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Über die Ablehnung entscheidet das Gericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters durch Beschluss.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Über die Ablehnung entscheidet das Gericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters durch Beschluss.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Gegen den Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel statt. Gegen den Beschluss, durch den die Ablehnung für unbegründet erklärt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nach Absatz 5 durch den Senat des Bundesschiedsgerichtes ist in jedem Fall unanfechtbar.\n</p><p><b>Absatz 6 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Gegen einen begründeten Befangenheitsantrag gibt es keine Rechtsmittel. <sup>2</sup>Wird ein Befangenheitsantrag als unbegründet abgelehnt, kann sofortige Beschwerde beim Bundesschiedsgericht eingelegt werden. <sup>3</sup>Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts betreffend Ablehnung von Richtern sind unanfechtbar.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, betrifft nur diese Änderung der Abs. 5. Der Abs. 1 musste überholt werden. In Abs. 2 mussten ein paar Dinge klarer formuliert werden, gleiches gilt für Abs. 3 und Abs. 4. Abs. 6 musste umformuliert wie auch angepasst werden.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A008",
    "id": "SÄA008",
    "title": "Änderung § 6 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §6<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §6“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §6“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 6 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0c/%C2%A7_6_-_Zust%C3%A4ndigkeit.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0c/%C2%A7_6_-_Zust%C3%A4ndigkeit.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Zuständig ist generell das Gericht der niedrigsten Ordnung.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Zuständig ist generell das Gericht der niedrigsten Ordnung. <sup>2</sup>Ist der Antragsgegner ein Organ der obersten Gliederung eines Landesverbandes, so ist das Landesschiedsgericht erstinstanzlich zuständig. <sup>3</sup>Ist der Antragsgegner ein Organ des Bundesverbandes, so ist das Förderale Schiedsgericht erstinstanzlich zuständig.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Gebietsverbandszugehörigkeit des Antragsgegners zum Zeitpunkt der Anrufung.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Gebietsverbandszugehörigkeit des Antragsgegners zum Zeitpunkt der Anrufung.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Ist der Antragsgegner ein Organ eines Landesverbandes, so ist das Landesschiedsgericht erstinstanzlich zuständig. Ist der Antragsgegner ein Organ des Bundesverbandes, so ist das Schiedsgericht der Länder erstinstanzlich zuständig.\n</p><p><b>Absatz 3 <u>wird neu gefasst</u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ist der Verfahrensgegenstand eine Arbeitsgruppe, Servicegruppe, IT usw., kein eigenständiges Organ der Partei im Sinne der entsprechenden Satzung, ergibt sich die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts aus der Zuständigkeit des als Verfahrensbeteiligter zu sehenden Vorstands für die entsprechende Gruppe.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Für Parteiausschlussverfahren und Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen ist erstinstanzlich das Landesschiedsgericht des Landesverbandes zuständig, bei dem der Betroffene Mitglied ist. Ist der Betroffene in keinem Landesverband Mitglied, ist das Schiedsgericht der Länder erstinstanzlich zuständig.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Für Parteiausschlussverfahren ist erstinstanzlich das Landesschiedsgericht des Landesverbandes zuständig, bei dem der Betroffene Mitglied ist. <sup>2</sup>Ist der Betroffene in keinem Landesverband Mitglied, ist das Förderale Schiedsgericht erstinstanzlich zuständig.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Bei Handlungsunfähigkeit des zuständigen Gerichtes verweist das nächsthöhere Gericht den Fall an ein anderes, der Eingangsinstanz gleichrangiges, Gericht.\n</p><p><b>Absatz 5 <u>wird neu gefasst</u>: (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Bei fallweiser Handlungsunfähigkeit des zuständigen Gerichts verweist das Föderale Schiedsgericht das Verfahren an ein handlungsfähiges Landesschiedsgericht. <sup>2</sup>Bei dauerhafter Handlungsunfähigkeit eines Landesschiedsgerichts wird erstinstanzlich das Föderale Schiedsgericht angerufen, so dieses handlungsfähig ist. <sup>3</sup>Ist das Förderale Schiedsgericht handlungsunfähig, so übernimmt das Bundesschiedsgericht. <sup>4</sup>Wenn alle Optionen ausgeschöpft sind, kann das Bundesschiedsgericht ein Verfahren an sich ziehen und verhandeln. <sup>5</sup>Ist das Bundesschiedsgericht handlungsunfähig. übernimmt das Föderale Schiedsgericht die Aufgaben des BSG bis zur erneuten Handlungsfähigkeit.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Bei fallweiser oder dauerhafter Handlungsunfähigkeit eines Landesschiedsgerichts geht das Verfahren unmittelbar auf das Schiedsgericht der Länder über, so letzteres handlungsfähig ist\n</p><p><b>Absatz 6 (neu):</b>\n</p><p>(aufgehoben)\n</p><p><b>Die aktuellen Absätze 7 und 8 - derzeit als (aufgehoben) in der SGO stehend - werden ganz gestrichen.</b>\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, betrifft nur diese Änderung hier Abs. 2. Durch eine Vielzahl an Debatten um die Zuständigkeiten von Schiedsgerichten bei Fällen, wurden Inhalte in Absätzen entsprechend neu formuliert.\n</p>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A009",
    "id": "SÄA009",
    "title": "Änderung § 7 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §7<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §7“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §7“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 6 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/02/%C2%A7_7_-_Schlichtung.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/02/%C2%A7_7_-_Schlichtung.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. <sup>2</sup>Auf dieses Ziel hinarbeitend kann das Gericht zur Sache eine Stellungnahme oder Rechtsauffassung zu einem konkreten Punkt verfassen.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Der Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, die Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Einer Verhandlung kann im Vorfeld eine Güteverhandlung voraus gehen, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass die Güteverhandlung erfolgsversprechend erscheint.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht hat in der Güteverhandlung den Sach- und Streitstand mit den Verfahrensbeteiligten unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern und, soweit erforderlich, Fragen zu stellen. Die erschienenen Verfahrensbeteiligten sollen hierzu persönlich gehört werden.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht kann auf Wunsch in der Güteverhandlung den Sach- und Streitstand mit den Verfahrensbeteiligten unter freier Würdigung aller Umstände erörtern und, soweit erforderlich, Fragen stellen. <sup>2</sup>Die erschienenen Verfahrensbeteiligten müssen hierzu persönlich gehört werden.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Erscheinen alle Verfahrensbeteiligten in der Güteverhandlung nicht, soll das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Erscheinen nicht alle Verfahrensbeteiligten in der Güteverhandlung wird das Ruhen des Verfahrens für 14 Tage angeordnet. <sup>2</sup>Sollte in diesem Zeitraum von den Verfahrensbeteiligten keine Reaktion erfolgen, entscheidet das Gericht in Abwesenheit der Beteiligten nach Aktenlage im Verfahren.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht kann die Verfahrensbeteiligten für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor eine hierfür bestimmte, nicht am Verfahren beteiligte und nicht entscheidungsbefugte Person (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht kann die Verfahrensbeteiligten für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor eine hierfür bestimmte, nicht am Verfahren beteiligte und nicht entscheidungsbefugte Person (Güterichter) verweisen. <sup>2</sup>Vorzugsweise soll der Güterichter aus den Reihen der Vertrauenspiraten bestimmt werden, aber jede andere Person die die Kriterien aus Satz 1 erfüllen, sind zulässig. <sup>3</sup>Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. <sup>4</sup>Das Schiedsgericht kann dem Güterichter auf seinen Wunsch die Verfahrensakte zur Verfügung stellen.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Verfahrensbeteiligten dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichtes durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Das Gericht stellt das Zustandekommen und den Inhalt eines nach Satz 1 geschlossenen Vergleichs durch Beschluss fest.\n</p><p><b>Absatz 6 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Verfahrensbeteiligten und der Güterichter können im Rahmen der Güteverhandlung dem Gericht gegenüber einen schriftlichen Vergleichsvorschlag machen oder das Gericht einen Beschluss an die Verfahrensbeteiligten. <sup>2</sup>Sollte es dadurch zu einer Übereinkunft der Verfahrensbeteiligten kommen, stellt dieses das Gericht durch Beschluss fest. <sup>3</sup>Das Verfahren wird durch einen derartigen Beschluss abgeschlossen; der Beschluss ist unanfechtbar und der innerparteiliche Rechtsweg ausgeschöpft.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Auch war es der Wunsch mehrerer Richter, dass die Möglichkeit einer Schlichtung wieder etwas mehr in den Vordergrund gerückt wird und der Ablauf einer solchen Schlichtung überarbeitet wird. Daher wurden alle sechs Absätze inhaltlich be- oder überarbeitet.\n</p>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A010",
    "id": "SÄA010",
    "title": "Änderung § 8 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §8",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 8 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f1/%C2%A7_8_-_Anrufung.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f1/%C2%A7_8_-_Anrufung.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. <sup>2</sup>Nach einer Anrufung und vor einer Einlassung in ein Verfahren, wird, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein Pirat und kein Organ ist, die Mitgliedschaft und Verbandszugehörigkeit bei der Mitgliederverwaltung, abgefragt. <sup>3</sup>Jeder Pirat hat das Recht, sofern ein eigener Anspruch geltend gemacht wird, eine Verletzung in einem eigenen Recht vorliegt oder ein Einspruch gegen eine ihn betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird, das zuständige Gericht anzurufen. <sup>4</sup>Auch sind Feststellungs- und Verpflichtungsklagen möglich, sofern sie durch Satz 1 gedeckt werden. Anträge auf Parteiausschluss gegenüber einem Pirat können nur von Vorständen gestellt werden. <sup>5</sup>Jedes Organ einer Gliederung hat das Recht, sofern ein eigener Anspruch geltend gemacht wird, eine Verletzung in einem eigenen Recht vorliegt oder ein Einspruch gegen eine, das Organ betreffende, Ordnungsmaßnahme erhoben wird, das zuständige Gericht anzurufen. <sup>6</sup>Auch sind Feststellungs- und Verpflichtungsklagen möglich, sofern sie durch Satz 1 gedeckt werden.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Anrufung wird beim Gericht eingereicht. Der Eingang bei einer Geschäftsstelle der jeweiligen Gliederung ist fristwahrend.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Anrufung findet über die Mailadresse des entsprechenden Schiedsgerichts statt. <sup>2</sup>Sofern es sich um größere Datenanhänge handelt oder dieser nur in Papierform vorliegt, soll im Vorfeld mit dem entsprechenden Gericht per E-Mail in Kontakt getreten werden. <sup>3</sup>Der Eingang bei einer Geschäftsstelle der jeweiligen Gliederung oder der Bundesgeschäftsstelle ist höchstens fristwahrend. <sup>4</sup>Eine Geschäftsstelle ist kein Bestandteil eines Schiedsgerichts, noch ist ein Schiedsgericht gegenüber dem Personal in einer Geschäftsstelle weisungsbefugt.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Eine formgerechte Anrufung muss in Textform erfolgen und\n</p><p>1.\tName, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Antragstellers,\n</p><p>2.\tName und Anschrift des Antragsgegners,\n</p><p>3.\tklare, eindeutige Anträge und\n</p><p>4.\teine Begründung inklusive einer Schilderung der Umstände enthalten.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Eine formgerechte Anrufung muss in Textform erfolgen und\n</p><p>1.\tName, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Antragstellers,\n</p><p>2.\tName und Anschrift des Antragsgegners,\n</p><p>3.\tklare, eindeutige Anträge und\n</p><p>4.\teine Begründung einschließlich einer Schilderung der Umstände enthalten.\n</p><p><sup>2</sup>Sofern Vertreter benannt wurden, muss auf Verlangen ebenfalls eine Anschrift angegeben werden.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Anrufung muss binnen zwei Monaten seit Bekanntwerden der Rechtsverletzung erfolgen. Ein Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme muss spätestens am 14. Tag nach Mitteilung des Beschlusses erhoben werden. Ein Antrag auf Parteiausschluss soll in einem angemessenen Zeitraum seit Bekanntwerden des entscheidenden Vorfalls gestellt werden.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Anrufung muss binnen zwei Monaten seit Bekanntwerden der Rechtsverletzung erfolgen. <sup>2</sup>Ein Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme muss spätestens am 14. Tag nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Beschlusses erhoben werden. <sup>3</sup>Ein Antrag auf Parteiausschluss, soll in einem angemessenen Zeitraum seit Bekanntwerden des entscheidenden Vorfalls gestellt werden, sechs Monate nicht überschreiten. \n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Nach eingegangener Anrufung entscheidet das Gericht über die Zuständigkeit und korrekte Einreichung der Anrufung.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Nach eingegangener Anrufung entscheidet das Gericht über die Zuständigkeit, korrekte Einreichung der Anrufung und andere Formalien. <sup>2</sup>Ein Verweisungsbeschluss durch fallweise Handlungsunfähigkeit stellt nur einen Formalakt dar und ist kein Einlass im Verfahren.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Wird der Anrufung stattgegeben, so wird das Verfahren eröffnet. Andernfalls erhält der Antragsteller eine begründete Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die Ablehnung findet die sofortige Beschwerde statt. Wird der Beschwerde stattgegeben, so wird das Verfahren am ursprünglichen Gericht eröffnet.\n</p><p><b>Absatz 6 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Wird der Anrufung stattgegeben, so wird das Verfahren durch Beschluss eröffnet. <sup>2</sup>Andernfalls erhält der Antragsteller eine förmliche Ablehnung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. <sup>3</sup>Gegen die Ablehnung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. <sup>4</sup>Wird der Beschwerde stattgegeben, so wird das Verfahren eröffnet. <sup>5</sup>Wird der Beschwerde am Bundesschiedsgericht stattgegeben, so wird das Verfahren am ursprünglichen Gericht eröffnet.\n</p><p><b>Der aktuelle Absatz 7 - derzeit als (aufgehoben) in der SGO stehend - wird ganz gestrichen.</b>\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, betrifft hier diese Änderung nur Abs. 5. Der Abs. 1 wurde etwas umfangreicher in seinen Aufzählungen geändert. In den anderen Absätzen musste aus Debatten in der Vergangenheit auf einzelne Punkte per Satzungsregelung reagiert werden.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A011",
    "id": "SÄA011",
    "title": "Änderung § 9 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §9",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 9 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/3d/%C2%A7_9_-_Er%C3%B6ffnung_eines_Verfahrens.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/3d/%C2%A7_9_-_Er%C3%B6ffnung_eines_Verfahrens.pdf</a>\n</p><p><b>Bezeichnung § 9 (aktuell):</b>\n</p><p>Eröffnung\n</p><p><b>Bezeichnung § 9 (neu):</b>\n</p><p>Eröffnung eines Verfahrens\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht eröffnet das Verfahren nach erfolgreicher Anrufung mit einem Schreiben an die Verfahrensbeteiligten. Das Schreiben informiert über den Beginn des Verfahrens, über die Besetzung des Gerichtes und enthält eine Kopie der Anrufung sowie die Aufforderung an den Antragsgegner, binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist zum Verfahren Stellung zu nehmen.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht eröffnet das Verfahren nach erfolgreicher Anrufung durch einen Beschluss. <sup>2</sup>Das Gericht informiert die Verfahrensbeteiligten per Beschluss, über das Aktenzeichen, die Besetzung des Gerichtes einschließlich des Berichterstatters. <sup>3</sup>Diese Mitteilung enthält eine Kopie der Anrufung sowie mindestens die Aufforderung an den Antragsgegner, binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist zum Verfahren Stellung zu nehmen zu können.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Jeder Pirat hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, dem Gericht gegenüber einen Vertreter seines Vertrauens zu benennen, der ihn bis auf Widerruf vertritt. Im Eröffnungschreiben sind die Verfahrensbeteiligten darauf hinzuweisen.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Jeder Pirat hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, dem Gericht gegenüber einen Vertreter seines Vertrauens zu benennen, der ihn bis auf Widerruf vertritt. <sup>2</sup>Im Eröffnungsbeschluss ist der Pirat darauf hinzuweisen.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Ist ein Organ Verfahrensbeteiligter, so bestimmt es einen Vertreter, der ihn bis auf Widerruf vertritt. Ist eine Mitgliederversammlung Verfahrensbeteiligte und hat sie keinen Vertreter bestimmt, so wird ihr Vertreter durch den Vorstand bestimmt.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ist ein Organ Verfahrensbeteiligter, so hat es einen Vertreter zu bestimmen, der ihn bis auf Widerruf vertritt und dem Gericht gegenüber zu benennen ist. <sup>2</sup>Ist eine Mitgliederversammlung Verfahrensbeteiligte und hat sie diese keine Vertretung bestimmt, so wird die Vertretung durch den Vorstand bestimmt, der die Mitgliederversammlung einberufen hat. <sup>3</sup>Der Vorstand wird dadurch nicht zum Verfahrensbeteiligten und die Vertretung ist nicht an Weisungen des Vorstands gebunden.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Wird das Gericht aufgrund einer Ordnungsmaßnahme oder eines Parteiausschlussverfahrens gegen einen Piraten angerufen, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage an den betroffenen Piraten, ob dieser ein nichtöffentliches Verfahren wünscht. Nichtöffentliche Verfahren sind von allen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht vertraulich zu behandeln.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Wird das Gericht aufgrund einer Ordnungsmaßnahme oder eines Parteiausschlussverfahrens gegen einen Piraten angerufen, so enthält der Eröffnungsbeschluss zusätzlich die Nachfrage an den betroffenen Piraten, ob dieser ein nichtöffentliches Verfahren wünscht. <sup>2</sup>Entsprechend zu veröffentlichende Dokumentationen sind bis zu einer Antwort auszusetzen. <sup>3</sup>Nichtöffentliche Verfahren sind von allen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht vertraulich zu behandeln.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Verfahrensbeteiligte sind\n</p><p>1.\tAntragsteller,\n</p><p>2.\tAntragsgegner und\n</p><p>3.\tBeigeladene, sofern sie dies beantragen.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Verfahrensbeteiligte sind\n</p><p>1.\tAntragsteller,\n</p><p>2.\tAntragsgegner und\n</p><p>3.\tBeigeladene, sofern dies beschlossen wurde.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, wurden in § 9 recht viele Kleinigkeiten geändert in Summe.\n</p>",
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A012",
    "id": "SÄA012",
    "title": "Änderung § 10 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §10",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 10 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/cf/%C2%A7_10_-_Verfahren.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/cf/%C2%A7_10_-_Verfahren.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden. Das Gericht sorgt dafür, dass die Beteiligten auf alle relevanten Informationen gleichwertigen Zugriff haben.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. <sup>2</sup>Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden. <sup>3</sup>Das Gericht sorgt dafür, dass die Beteiligten auf alle relevanten Informationen gleichwertigen Zugriff haben.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Zur Aufklärung des Sachverhaltes kann das Gericht jede Person einladen und befragen. Alle Organe der Piratenpartei sind verpflichtet, einer Einladung des Gerichtes zu folgen und dem Gericht Akteneinsicht zu gewähren. Das Gericht darf Verschlusssachen einsehen.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Zur Aufklärung des Sachverhaltes kann das Gericht jede Person einladen und befragen. <sup>2</sup>Alle Organe der Piratenpartei sind verpflichtet, einer Einladung des Gerichtes zu folgen und dem Gericht Akteneinsicht zu gewähren. <sup>3</sup>Das Gericht darf Verschlusssachen einsehen.\n</p><p><b>Absatz 2a (aktuell):</b>\n</p><p>Bei der ersten Wahl werden acht Richter gewählt. Die zum ersten Mal ausscheidenden Mitglieder werden durch Los bestimmt.\n</p><p><b>Absatz 2a (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Schiedsgerichte leisten auf Anfrage gegenseitig Amtshilfe und haben Akteneinsicht zu gewähren. <sup>2</sup>Bei Verweisungsfällen ist in jedem Fall die Fallakte der Vorinstanz mit beizulegen. <sup>3</sup>Die Amtshilfe erstreckt sich ebenfalls über nichtöffentliche Verfahren, sind vom Inhalt her aber ebenfalls als nichtöffentlich zu behandeln.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht bestimmt für das Verfahren einen beteiligten Richter als Berichterstatter. Die Verfahrensbeteiligten werden über den Fortgang des Verfahrens durch den Berichterstatter informiert und haben das Recht dazu Stellung zu nehmen. Der Berichterstatter kann auch durch Geschäftsverteilungsplan bestimmt werden.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht bestimmt für das Verfahren einen beteiligten Richter zum Berichterstatter oder kann dies durch eigene Regelung in seiner Geschäftsordnung oder GvP regeln. <sup>2</sup>Die Verfahrensbeteiligten werden über den Fortgang des Verfahrens vorrangig durch den Berichterstatter informiert und haben das Recht dazu Stellung zu nehmen. <sup>3</sup>Der Umfang der Berichterstattung beinhaltet zumindest das Verschicken von Beschlüssen, Nachfragen und Bestätigungsmail von eigehenden Anträgen. <sup>4</sup>Weiteres kann in der Geschäftsordnung geregelt werden.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht beraumt grundsätzlich eine fernmündliche Verhandlung an. Es kann mündliche Verhandlungen durchführen oder im schriftlichen Verfahren entscheiden. Es hat eingehende Anträge der Verfahrensbeteiligten angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungen des Gerichtes hierzu sind unanfechtbar.\n</p><p><b>Absatz 4 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht verhandelt im schriftlichen oder fernmündlichen Verfahren. <sup>2</sup>Die Verfahrensbeteiligten werden im Eröffnungsbeschluss aufgefordert, für eine der Formen zu votieren. <sup>3</sup>Während eines Verfahrens kann das Gericht grundsätzlich so viele fernmündliche Verhandlungen wie nötig anberaumen. <sup>4</sup>Das Gericht kann selbst, oder auf Antrag, beschließen, in Präsenz zu verhandeln. <sup>5</sup>Eingehende Anträge zum Verfahrensablauf sind angemessen zu berücksichtigen, Entscheidungen hierzu sind unanfechtbar.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht bestimmt Ort und Zeit der Verhandlung. Die Ladungsfrist beträgt 13 Tage. In dringenden Fällen sowie im Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten kann diese Frist bis auf drei Tage abgekürzt werden. Das Gericht kann auch ohne Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten verhandeln und entscheiden; die Verfahrensbeteiligten sind darauf in der Ladung hinzuweisen.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht bestimmt Ort und Zeit einer Verhandlung. <sup>2</sup>Die Ladungsfrist beträgt 13 Tage. <sup>3</sup>Im Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten kann diese Frist bis auf drei Tage verkürzt werden. <sup>4</sup>Das Gericht kann auch ohne Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten verhandeln und entscheiden; die Verfahrensbeteiligten sind darauf in der Ladung hinzuweisen.\n</p><p><b>Absatz 5a (aktuell):</b>\n</p><p>Bei einer mündlichen oder fernmündlichen Verhandlung obliegt die Sitzungsleitung einem vom Gericht bestimmten Richter. Den Verfahrensbeteiligten ist angemessene Redezeit zu gewähren. Bei einer Verhandlung über eine Ordnungsmaßnahme oder einen Parteiausschluss hat der betroffene Pirat das letzte Wort.\n</p><p><b>Absatz 5a (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Bei einer mündlichen oder fernmündlichen Verhandlung obliegt die Sitzungsleitung einem vom Gericht bestimmten in dem Verfahren zur Entscheidung befugten Richter. <sup>2</sup>Den Verfahrensbeteiligten ist angemessene Redezeit zu gewähren. <sup>3</sup>Bei einer Verhandlung über eine Ordnungsmaßnahme oder einen Parteiausschluss hat der betroffene Pirat das letzte Wort.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Tritt zwischen der letzten mündlichen Verhandlung und dem Urteilsspruch dem Gericht ein Richter hinzu, der in der mündlichen Verhandlung nicht anwesend war, oder wird das Gericht durch Wahlen ausgewechselt, so ist den Verfahrensbeteiligten erneut Gehör zu gewähren.\n</p><p><b>Absatz 6 <u> wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Kommt zwischen einer Verhandlung und einem Urteilsspruch oder vergleichbarem Beschluss ein Richter zum Verfahren neu hinzu, der bisher nicht im Verfahren involviert war, oder wird das Gericht durch Wahlen ausgewechselt, so ist den Verfahrensbeteiligten erneut, mindestens durch eine fernmündliche Verhandlung, Gehör zu gewähren. <sup>2</sup>Bei einem schriftlich geführten Verfahren findet Satz 1 keine Anwendung.\n</p><p><b>Absatz 7 (aktuell):</b>\n</p><p>Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen, wenn dies im Interesse der Partei oder eines Verfahrensbeteiligten geboten ist. Bei einer Verhandlung über eine Ordnungsmaßnahme oder einen Parteiausschluss eines Piraten ist die Öffentlichkeit auf Antrag des Betroffenen, oder falls dieser nicht zur Verhandlung anwesend ist von Amts wegen, auszuschließen. Bei Verhandlungen zu nichtöffentlichen Verfahren ist die Öffentlichkeit immer ausgeschlossen.\n</p><p><b>Absatz 7 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. <sup>2</sup>Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen, wenn dies im Interesse der Partei oder eines Verfahrensbeteiligten geboten ist. <sup>3</sup>Bei einer Verhandlung über eine Ordnungsmaßnahme oder den Parteiausschluss eines Piraten ist die Öffentlichkeit auf Antrag des Betroffenen, oder falls dieser nicht zur Verhandlung anwesend ist, von Amts wegen auszuschließen. <sup>4</sup>Bei Verhandlungen zu nichtöffentlichen Verfahren ist die Öffentlichkeit immer ausgeschlossen.\n</p><p><b>Absatz 8 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht kann das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn eine wesentliche Frage des Verfahrens Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist, oder vor einem staatlichen Gericht oder einer staatlichen Schiedsstelle anhängig ist oder dies von einem der Verfahrensbeteiligten beantragt wird.\n</p><p><b>Absatz 8 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht kann das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn eine wesentliche Frage des Verfahrens,\n</p><p>1.\tGegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist;\n</p><p>2.\tvor einem staatlichen Gericht oder einer staatlichen Schiedsstelle anhängig ist;\n</p><p>3.\tals Grundsatzfrage beim Bundesschiedsgericht vorliegt\n</p><p>4.\toder dies von einem der Verfahrensbeteiligten beantragt wird.\n</p><p><sup>2</sup>Spätestens 42 Tage (6 Wochen) nach Beschlussfassung zum Ruhen des Verfahrens wird das Verfahren fortgesetzt, wenn bis dahin kein Verfahrensbeteiligter einen Antrag auf Fortsetzung des Ruhens des Verfahrens gestellt und ausreichend begründet hat. <sup>3</sup>Das Gericht entscheidet über den Antrag.\n</p><p><b>Absatz 9 (aktuell):</b>\n</p><p>Nach Ablauf von drei Monaten nach Verfahrenseröffnung können die Verfahrensbeteiligten Beschwerde wegen Verfahrensverzögerung einlegen. In Eilsachen sowie nach Zurückverweisung nach § 13 Absatz 5 SGO kann die Beschwerde nach Ablauf von zwei Wochen eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Berufungsgericht und im Fall des Bundesschiedsgerichtes bei der nicht befassten Kammer einzulegen. Die Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Anrufung über die Verfahrenseröffnung entschieden wurde. Das Berufungsgericht soll das Verfahren an ein anderes, der Vorinstanz gleichrangiges Gericht, verweisen; in Eilsachen kann es das Verfahren an sich ziehen.\n</p><p><b>Absatz 9 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Nach Ablauf von drei Monaten nach Verfahrenseröffnung, können die Verfahrensbeteiligten Beschwerde wegen Verfahrensverzögerung einlegen. <sup>2</sup>In Eilsachen kann eine Beschwerde nach Ablauf von 14 Tagen eingelegt werden. <sup>3</sup>Die Beschwerde ist beim Bundesschiedsgericht (Berufungsgericht) einzulegen. <sup>4</sup>Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen nach Anrufung in einem Hauptverfahren und 10 Tage in einem Eilverfahren das Gericht über die Verfahrenseröffnung entschieden hat. <sup>5</sup>Bezieht sich die Beschwerde auf ein Verfahren an einem Landesschiedsgericht, so hat das Berufungsgericht das Verfahren an ein anderes, der Vorinstanz gleichrangiges, Gericht zu verweisen. <sup>6</sup>Steht kein gleichrangiges Gericht zur Verfügung, kann das Bundesschiedsgericht das Verfahren an sich ziehen und selbst entscheiden. <sup>7</sup>Bei Eilsachen verweist das Berufungsgericht das Verfahren oder verhandelt selbst.\n</p><p><b>Absatz 10 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht kann von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen.\n</p><p><b>Absatz 10 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht kann von Amts wegen oder auf Antrag Piraten, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. <sup>2</sup>Ein Verfahren Pirat gegen Pirat ist nicht statthaft.\n</p><p><b>Absatz 11 (aktuell):</b>\n</p><p>Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie beizuladen (notwendige Beiladung).\n</p><p><b>Absatz 11 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind diese beizuladen (notwendige Beiladung).\n</p><p><b>Absatz 12 (aktuell):</b>\n</p><p>Der Beiladungsbeschluss ist allen Verfahrensbeteiligten zuzustellen. Dabei sollen der Stand der Sache und der Grund der Beiladung angegeben werden. In der Beiladung ist darauf hinzuweisen, dass der Beigeladene auf Antrag zum Verfahrensbeteiligten wird. Die Beiladung ist unanfechtbar.\n</p><p><b>Absatz 12 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Der Beiladungsbeschluss ist allen Verfahrensbeteiligten zuzustellen. <sup>2</sup>Dabei sollen der Stand der Sache und der Grund der Beiladung angegeben werden. <sup>3</sup>In der Beiladung ist darauf hinzuweisen, dass der Beigeladene auf Antrag zum Verfahrensbeteiligten wird. <sup>4</sup>Die Beiladung ist unanfechtbar.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, betrifft nur diese Änderung die Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 12. Abs. 2a musste angepasst werden, weil es in der Vergangenheit zu einer Weigerung vonseiten eines SG kam. Die Änderungen aus Abs. 3 ergaben sich aus Debatten um den Aufgabenbereich des Berichterstatters. Die Absätze 6, 8 und 9 wurden der Klarheit wegen neu gefasst.\n</p>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A013",
    "id": "SÄA013",
    "title": "Änderung § 10a SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §10a<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §10a“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §10a“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 10a der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0c/%C2%A7_10a_-_Wiedereinsetzung_in_den_vorherigen_Stand.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0c/%C2%A7_10a_-_Wiedereinsetzung_in_den_vorherigen_Stand.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>War jemand ohne Verschulden verhindert eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf begründetem Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. <sup>2</sup>Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Der Antrag ist innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. <sup>2</sup>Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind glaubhaft zu machen. <sup>3</sup>Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. <sup>4</sup>Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Nach 3 Monaten seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der 3-Monatsfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Nach 3 Monaten seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der 3-Monatsfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Über die Wiedereinsetzung entscheidet das zuständige Gericht.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Über die Wiedereinsetzung entscheidet das zuständige Gericht.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, welche auch in § 10a ergänzt wurden ist bis auf ein Wort nichts am 10a geändert worden.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A014",
    "id": "SÄA014",
    "title": "Änderung § 11 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §11",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 11 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0d/%C2%A7_11_-_Einstweilige_Anordnung.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0d/%C2%A7_11_-_Einstweilige_Anordnung.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Auf Antrag kann das in der Hauptsache zuständige Gericht einstweilige Anordnungen in Bezug auf den Verfahrensgegenstand treffen. Eilmaßnahmen nach § 10 Absatz 5 Satz 4 PartG können durch einstweilige Anordnung außer Kraft gesetzt werden.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Auf Antrag kann das für die Hauptsache zuständige Gericht einstweilige Anordnungen treffen oder dieses in Bezug auf den Verfahrensgegenstand in einer Hauptsache machen. <sup>2</sup>Eilmaßnahmen nach § 10 Absatz 5 Satz 4 PartG können durch einstweilige Anordnung außer Kraft gesetzt werden. <sup>3</sup>Ohne Antrag wird beim Verfahren zu einer einstweiligen Anordnung kein Hauptverfahren am zuständigen Gericht eröffnet.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Einstweilige Anordnungen sind zulässig, wenn die Gefahr besteht dass die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder sie zur vorläufigen Regelung in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis um wesentliche Nachteile abzuwenden nötig erscheint. Eilbedürfnis und Sicherungsinteresse sind zu begründen und glaubhaft zu machen.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Einstweilige Anordnungen sind zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder sie zur vorläufigen Regelung in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis, um wesentliche Nachteile abzuwenden nötig erscheinen. <sup>2</sup>Eilbedürfnis und Sicherungsinteresse sind zu begründen und glaubhaft zu machen. \n</p><p><b><u>Ein neuer Absatz <i>2a</i> soll eingefügt werden</u> (Neuer Absatz):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein Verfahren zur einstweiligen Anordnung wird grundsätzlich im Schriftverfahren geführt. <sup>2</sup>Der Verfahrensgegner muss nicht zwingend gehört werden. <sup>3</sup>Auf Antrag kann mit verkürzter Ladungszeit von sieben Tagen oder durch Beschluss des Gerichts, zu einer Verhandlung geladen werden, eine 72-stündige Ladungszeit kann aber nicht unterschritten werden. <sup>4</sup>Ist der Antragsteller ein Organ, so ist dem Gericht gegenüber zeitgleich ein Vertreter zu benennen.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist dem Antragsgegner unverzüglich anzuzeigen, sofern hierdurch nicht der Zweck des Antrags vereitelt wird. Einstweilige Anordnungen oder deren Ablehnung sind den Verfahrensbeteiligten unverzüglich bekanntzugeben und mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Die Begründung kann das Gericht innerhalb einer Woche nachreichen.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist dem Antragsgegner unverzüglich, spätestens aber nach 48 Stunden nach Eingang bei Gericht, anzuzeigen, sofern hierdurch nicht der Zweck des Antrags vereitelt wird. <sup>2</sup>Einstweilige Anordnungen oder deren Ablehnung sind den Verfahrensbeteiligten unverzüglich bekanntzugeben und mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. <sup>3</sup>Die Begründung kann das Gericht innerhalb einer Woche nachreichen.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Gegen die einstweilige Anordnung kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe und Erhalt der Begründung beim erlassenden Gericht Widerspruch eingelegt werden. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Gegen die einstweilige Anordnung kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe und Erhalt der Begründung einschließlich Rechtsmittelbelehrung beim Föderalen Schiedsgericht Widerspruch eingelegt werden. <sup>2</sup>Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht entscheidet über den Widerspruch binnen 14 Tagen oder, falls eine Verhandlung durchgeführt wurde, unverzüglich im Anschluß an diese. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht entscheidet über den Widerspruch binnen 14 Tagen oder, falls eine Verhandlung durchgeführt wurde, unverzüglich im Anschluss an diese. <sup>2</sup>Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Berufungsgericht eingelegt werden.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung findet die sofortige Beschwerde statt.\n</p><p><b>Absatz 6 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung findet die sofortige Beschwerde statt.\n</p><p><b>Absatz 7 (aktuell):</b>\n</p><p>Auf Entscheidungen zu einstweiligen Anordnungen finden die § 12 Absatz 7-9 analoge Anwendung.\n</p><p><b>Absatz 7 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Sofern kein Absatz etwas Eigenes regelt, finden zu einstweiligen Anordnungen die §§ 8 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absätze 2-3, § 12 Absätze 5-8 und § 14 analog Anwendung.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, betrifft nur diese Änderung die Absätze 2 und 6. In Abs. 1 musste Grundlegendes noch mal genauer beschrieben werden, gleiches gilt für den neuen 2a. In Abs. 3 wurde die Zeit verkürzt und Abs. 7 musste durch ergebene Änderungen angepasst werden.\n</p>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A015",
    "id": "SÄA015",
    "title": "Änderung § 12 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §12",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 12 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/c7/%C2%A7_12_-_Urteil.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/c7/%C2%A7_12_-_Urteil.pdf</a>\n</p><p><b>Bezeichnung § 12 (aktuell):</b>\n</p><p>Urteil\n</p><p><b>Bezeichnung § 12 (neu):</b>\n</p><p>Beschlüsse und Urteile\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Urteil soll drei Monate nach Verfahrenseröffnung vorliegen. Die Richter haben auf ein zügiges Verfahren hinzuwirken.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein Urteil oder ein vergleichbarer Beschluss soll möglichst drei Monate nach Verfahrenseröffnung vorliegen. <sup>2</sup>Die Richter haben auf ein zügiges Verfahren hinzuwirken.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Der Bundesparteitag wählt jährlich vier Richter für die Amtsdauer von zwei Jahren.\n</p><p><b>Absatz 3 <u>wird zu <i>Absatz 2</i></u> (neu/Absatzverschiebung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Urteil oder ein vergleichbarer Beschluss enthält einen Tenor, eine Sachverhaltsdarstellung und eine Begründung mit Würdigung der Sach- und Rechtslage. <sup>2</sup>Es wird mit einfacher Mehrheit gefällt und begründet, Enthaltungen sind nicht zulässig. <sup>3</sup>Das Abstimmverhalten der Richter wird nicht mitgeteilt.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Richter haben das Recht, in der Urteilsbegründung eine abweichende Meinung zu äußern. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Gerichtes.\n</p><p><b>Absatz 4 <u>wird zu <i>Absatz 3</i></u> (neu/Absatzverschiebung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Richter haben das Recht, in einem Urteil oder vergleichbarem Beschluss in der Begründung eine abweichende Meinung zu äußern. <sup>2</sup>Näheres kann in der Geschäftsordnung des Gerichtes geregelt werden.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Ist gegen das Urteil Berufung möglich, so ist diesem eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen.\n</p><p><b>Absatz 5 <u>wird zu <i>Absatz 4</i></u> (neu/Absatzverschiebung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ist gegen Urteile oder Beschlüsse die Berufung oder sofortige Beschwerde möglich, so ist darauf in einer Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Verfahrensbeteiligten erhalten eine Ausfertigung des Urteils in Textform.\n</p><p><b>Absatz 6 <u>wird zu <i>Absatz 5</i></u> (neu/Absatzverschiebung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Verfahrensbeteiligten erhalten eine Ausfertigung des Urteils oder gefasster Beschlüsse in Textform.\n</p><p><b>Absatz 7 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht bewahrt eine schriftliche, vom hierfür durch das Schiedsgericht beauftragten Richter unterschriebene Ausfertigung des Urteils auf.\n</p><p><b>Absatz 7 <u>wird zu <i>Absatz 6</i></u> (neu/Absatzverschiebung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht bewahrt eine schriftliche, vom hierfür durch das Schiedsgericht beauftragten Richter unterschriebene, Ausfertigung des eines Urteils und der Beschlüsse im Verfahren auf. <sup>2</sup>Näheres zur Form der Aufbewahrung, regelt die Geschäftsordnung des jeweiligen Schiedsgerichts.\n</p><p><b>Absatz 8 (aktuell):</b>\n</p><p>Alle Urteile und Beschlüsse werden veröffentlicht. Personennamen sind dabei zu pseudonymisieren. Gliederungsnamen und die Namen der beteiligten Richter in ihrer Funktion sind hiervon ausgenommen. Auf begründeten Antrag oder von Amts wegen werden Textpassagen geschwärzt, soweit dies zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausnahmsweise erforderlich ist.\n</p><p><b>Absatz 8 <u>wird zu <i>Absatz 7</i></u> (neu/Absatzverschiebung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Alle Urteile und Beschlüsse werden veröffentlicht, Personennamen sind dabei zu pseudonymisieren. <sup>2</sup>Gliederungsnamen und die Namen der beteiligten Richter in ihrer Funktion sind hiervon ausgenommen. <sup>3</sup>Auf begründeten Antrag oder von Amts wegen werden Textpassagen geschwärzt, soweit dies zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausnahmsweise erforderlich ist.\n</p><p><b>Absatz 9 (aktuell):</b>\n</p><p>Eine Abschrift der zu veröffentlichenden Urteilsfassung ist dem Bundesschiedsgericht zur gesammelten Veröffentlichung von Schiedsgerichtsentscheidungen zu übersenden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts.\n</p><p><b>Absatz 9 <u>wird aufgehoben</u> (neu):</b>\n</p><p>(augehoben)\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, mussten Vorgaben die für Urteile in § 12 bisher geregelt wurden auch auf Beschlüsse erweitert werden.\n</p>",
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A016",
    "id": "SÄA016",
    "title": "Änderung § 13 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §13",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 13 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/97/%C2%A7_13_-_Berufung.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/97/%C2%A7_13_-_Berufung.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Gegen erstinstanzliche Urteile steht jedem Verfahrensbeteiligten die Berufung zu. Gegen Entscheidungen des Bundesschiedsgerichtes findet keine Berufung statt.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Gegen erstinstanzliche Urteile oder Beschlüsse sofern diese es vorsieht, steht jedem Verfahrensbeteiligten die Berufung zu. <sup>2/sup&gt;Gegen Entscheidungen des Bundesschiedsgerichtes findet keine Berufung statt.\n</sup></p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Berufung ist binnen 14 Tagen beim Gericht der nächsthöheren Ordnung einzureichen und zu begründen. Der Berufungsschrift ist die angefochtene Entscheidung samt erstinstanzlichem Aktenzeichen beizufügen. Maßgeblich für den Lauf der Berufungsfrist ist die Zustellung des Urteils inklusive Rechtsmittelbelehrung. Eine Berufung muss jedoch spätestens nach 3 Monaten nach Urteilsverkündung eingelegt sein.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Berufung ist binnen 14 Tagen beim Berufungsgericht (Bundesschiedsgericht) einzureichen und zu begründen. <sup>2</sup>Der Berufungsschrift ist die angefochtene Entscheidung samt erstinstanzlichem Aktenzeichen beizufügen. <sup>3</sup>Maßgeblich für den Lauf der Berufungsfrist ist die Zustellung des Urteils oder Beschlusses inklusive Rechtsmittelbelehrung. <sup>4</sup>Eine Berufung muss jedoch spätestens ein Monaten nach Urteils- oder Beschlussverkündung eingelegt sein.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Das erstinstanzliche Gericht stellt dem Gericht der Berufungsinstanz für die Dauer des Berufungsverfahrens die Akten zur Verfügung.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das erstinstanzliche Gericht stellt dem Berufungsgericht für die Dauer des Berufungsverfahrens die Akten zur Verfügung.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Rücknahme der Berufung ist in jeder Lage des Verfahrens ohne Zustimmung des Berufungsgegners zulässig.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Rücknahme der Berufung ist in jeder Lage des Verfahrens ohne Zustimmung des Berufungsgegners zulässig.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Berufungsgericht entscheidet über Klageanträge entweder selbst oder verweist das Verfahren an das Ausgangsgericht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zur erneuten Verhandlung zurück.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Bundesschiedsgericht entscheidet über Klageanträge entweder selbst oder verweist das Verfahren an das Ausgangsgericht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesschiedsgerichts zur erneuten Verhandlung zurück.\n</p><p><b>Absatz 6 (aktuell):</b>\n</p><p>(aufgehoben)\n</p><p><b>Absatz 6 <u>wird ganz gestrichen</u></b>\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, musste § 13 nachgebessert werden wegen Änderungen aus vorangegangen Paragrafen.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A017",
    "id": "SÄA017",
    "title": "Änderung § 13a SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §13a<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §13a“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §13a“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 3a der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/9a/%C2%A7_13a_-_Sofortige_Beschwerde.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/9a/%C2%A7_13a_-_Sofortige_Beschwerde.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Die sofortige Beschwerde ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzulegen.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die sofortige Beschwerde ist binnen 14 Tagen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzulegen.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde soll begründet werden.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>In der Beschwerdeschrift muss mindestens die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten sein sowie eine Erklärung, die klar erkennen lässt gegen was Beschwerde in der Entscheidung eingelegt wird. <sup>2</sup>Die Beschwerde soll begründet werden.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Erachtet das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so hat es ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen.\n</p><p><b>Absatz 3 <u>wird neu gefasst</u> (Neufassung):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Gelangt das Beschwerdegericht zu der Entscheidung, dass die sofortige Beschwerde, welche eine Entscheidung anficht, begründet ist, wird durch Beschluss inklusive einer rechtlichen Würdigung das Verfahren an das Ursprungsgericht zurückverwiesen. <sup>2</sup>Kann das Beschwerdegericht, durch welchen Umstand auch immer, der sofortigen Beschwerde nicht Abhilfe verschaffen, wird die sofortige Beschwerde per Beschluss zur letztlichen Entscheidung an das Bundesschiedsgericht verwiesen.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Beschwerdegericht ist das Berufungsgericht. Beschwerdegericht für Entscheidungen einer Kammer des Bundesschiedsgerichtes ist der Senat des Bundesschiedsgerichtes.\n</p><p><b>Absatz 4 <u>wird neuer <i>Absatz 3a</i></u> (aufgehoben/Neuer Absatz einfügen):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ist das Bundesschiedsgericht das Beschwerdegericht und kann es, durch welchen Umstand auch immer, der sofortigen Beschwerde nicht Abhilfe verschaffen, wir die sofortige Beschwerde per Beschluss zur letztlichen Entscheidung an das Föderale Schiedsgericht verwiesen.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Beschwerdegericht kann über die Beschwerde ohne Verhandlung entscheiden. Die Entscheidung des Beschwerdegerichtes ist unanfechtbar.\n</p><p><b>Absatz 5 <u>wird <i>neuer Absatz 4</i></u> (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Beschwerdegericht kann über die Beschwerde ohne Verhandlung entscheiden. <sup>2</sup>Die Entscheidung des Beschwerdegerichtes ist unanfechtbar.\n</p><p><b>Absatz 5 entfällt somit</b>\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO,\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A018",
    "id": "SÄA018",
    "title": "Änderung § 13b SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §13b<span class=\"smw-highlighter\" data-type=\"4\" data-state=\"inline\" data-title=\"Warnung\" title=\"„Satzungsabschnitt C - §13b“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.\"><span class=\"smwtticon warning\"></span><span class=\"smwttcontent\">„Satzungsabschnitt C - §13b“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) <a href=\"/Attribut:Allows_value\" title=\"Attribut:Allows value\">zulässiger Werte</a> für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.</span></span>",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 13b der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/df/%C2%A7_13b_-_Wiederaufnahme.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/df/%C2%A7_13b_-_Wiederaufnahme.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann auf Antrag eines beschwerten Verfahrensbeteiligten wieder aufgenommen werden:\n</p><p>1.\twenn das Gericht nicht vorschriftgemäß besetzt war und dies dem Antragsteller erst im Nachhinein bekannt wurde;\n</p><p>2.\twenn ein Verfahrensbeteiligter nicht oder nicht ordnungsgemäß vertreten war, sofern dieser die Prozessführung weder ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat;\n</p><p>3.\twenn bei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;\n</p><p>4.\twenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;\n</p><p>5.\twenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer vorsätzlichen Verletzung seiner Amtspflichten gegen den Verfahrensbeteiligten schuldig gemacht hat;\n</p><p>6.\twenn die Entscheidung auf einer rechtsgültig aufgehobenen Entscheidung beruht.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten wieder aufgenommen werden, sofern\n</p><p>1.\tdas Gericht nicht vorschriftsgemäß besetzt war und dies dem Antragsteller erst im Nachhinein bekannt wurde;\n</p><p>2.\tein Verfahrensbeteiligter nicht oder nicht ordnungsgemäß vertreten war, wenn dieser die Prozessführung weder ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat;\n</p><p>3.\tbei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;\n</p><p>4.\teine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;\n</p><p>5.\tein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer vorsätzlichen Verletzung seiner Amtspflichten gegen den Verfahrensbeteiligten schuldig gemacht hat;\n</p><p>6.\tdie Entscheidung auf einer rechtsgültig aufgehobenen Entscheidung beruht.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Wiederaufnahme ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller den Grund für die Wiederaufnahme selbst verursacht oder zu vertreten hat. Der Grund ist durch den Antragssteller glaubhaft zu machen.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Wiederaufnahme ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller den Grund für die Wiederaufnahme selbst verursacht oder zu vertreten hat. <sup>2</sup>Der Grund der Wiederaufnahme ist durch den Antragssteller glaubhaft zu machen.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntwerden des Grundes bei dem Gericht zustellen, bei dem das Verfahren zuletzt anhängig war.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntwerden des Grundes bei dem Gericht zu stellen, bei dem das Verfahren zuletzt anhängig war.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, wurden in § 13b nur ein paar Ergänzungen vorgenommen.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A019",
    "id": "SÄA019",
    "title": "Änderung § 14 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §14",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 3a der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f2/%C2%A7_14_-_Dokumentation.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f2/%C2%A7_14_-_Dokumentation.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht dokumentiert das Verfahren.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht dokumentiert das Verfahren und weist auf die Form oder Formen der Dokumentation mit dem ersten Schreiben an die Verfahrensbeteiligten hin.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Verfahrensakte umfasst Verlaufsprotokolle von Anhörungen und Verhandlungen, alle für das Verfahren relevanten Schriftstücke und das Urteil.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Verfahrensakte umfasst mindestens die Protokolle von Verhandlungen, alle für das Verfahren relevanten Schriftstücke, gefasste Urteile und/oder Beschlüsse und gegebenenfalls Akten aus der/den Vorinstanzen.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht kann eine Tonaufzeichnung von einer Verhandlung erstellen. Diese wird gelöscht, wenn die Verfahrensbeteiligten innerhalb eines Monats nach Erhalt des Protokolls keine Einwände erhoben haben.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht kann eine Tonaufzeichnung von einer Verhandlung erstellen. <sup>2</sup>Diese wird gelöscht, wenn die Verfahrensbeteiligten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines inhaltlichen Protokolls keine Einwände erhoben haben. <sup>3</sup>Die Tonaufzeichnung an sich wird nicht weitergegeben oder vervielfältigt.\n</p><p><b>Absatz 4 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Verfahrensbeteiligten können Einsicht in die Verfahrensakte nehmen.\n</p><p><b>Absatz 4 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Verfahrensbeteiligten haben ein Anrecht auf Einsicht in die Verfahrensakte. <sup>2</sup>Der Antrag auf Einsichtnahme in Verfahrensakten nach Abschluss eines Verfahrens ist an das entsprechende Gericht zu stellen und zu begründen.\n</p><p><b>Absatz 5 (aktuell):</b>\n</p><p>Nach Abschluss des Verfahrens ist die Verfahrensakte fünf Jahre aufzubewahren. Urteile sind unbefristet aufzubewahren.\n</p><p><b>Absatz 5 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Nach Abschluss des Verfahrens ist jede Verfahrensakte fünf Jahre aufzubewahren. <sup>2</sup>Urteile und Beschlüsse sind unbefristet aufzubewahren. <sup>3</sup>Die Lagerung ist in den Geschäftsordnungen der jeweiligen Schiedsgerichte zu regeln, die Bundesgeschäftsstelle ist eine grundsätzliche Lagermöglichkeit.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, mussten Anpassungen vorgenommen werden durch Änderungen aus vorangegangenen Paragrafen.\n</p>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A020",
    "id": "SÄA020",
    "title": "Änderung § 15 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §15",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 3a der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d7/%C2%A7_15_-_Rechenschaftsbericht.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d7/%C2%A7_15_-_Rechenschaftsbericht.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Während seiner Amtszeit soll das Gericht in regelmäßigen Abständen insbesondere über die Zahl der anhängigen und abgeschlossenen Fälle berichten.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Während seiner Amtszeit soll das Gericht in regelmäßigen Abständen insbesondere über die Zahl der anhängigen und abgeschlossenen Fälle berichten. <sup>2</sup>Dies kann auch über eine eigene Internetseite oder im Piratenwiki geschehen.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht kann bei laufenden Verfahren, bei denen es ein erhebliches parteiöffentliches Interesse feststellt, nach eigenem Ermessen öffentliche Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen zu nicht öffentlichen Verfahren sind unzulässig.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht kann bei laufenden Verfahren, bei denen es ein erhebliches parteiöffentliches Interesse feststellt, nach eigenem Ermessen öffentliche Stellungnahmen abgeben. <sup>2</sup>Stellungnahmen zu nicht öffentlichen Verfahren sind unzulässig.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Gericht legt dem Parteitag einen Arbeitsbericht vor, der die Fälle der Amtsperiode inklusive Urteil kurz darstellt.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Gericht legt dem Parteitag einen Arbeitsbericht vor, der die Fälle der Amtsperiode inklusive Urteil und abschließender Beschlüsse kurz darstellt. <sup>2</sup>Richter aus dem Föderalen Gericht handeln auf ihrem jeweiligen Landesparteitag nach Satz 1.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, mussten Anpassungen vorgenommen werden durch Änderungen vorangegangener Satzungsänderungen.\n</p>",
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  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A021",
    "id": "SÄA021",
    "title": "Änderung § 16 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §16",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 16 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f1/%C2%A7_16_-_Kosten_und_Auslagen.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f1/%C2%A7_16_-_Kosten_und_Auslagen.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Das Schiedsgerichtsverfahren ist kostenfrei. Jeder Verfahrensbeteiligter trägt seine eigenen Auslagen für die Führung des Verfahrens.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Das Schiedsgerichtsverfahren ist für die Verfahrensbeteiligten kostenfrei. <sup>2</sup>Jeder Verfahrensbeteiligte trägt seine eigenen Auslagen für die Führung des Verfahrens oder anfallende Kosten für eine Vertretung. <sup>3</sup>Kosten, die im Zuge eines Verfahrens anfallen (Portokosten, Büromaterial usw.), sind von der Gliederung zu tragen.\n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Richter erhalten für ihre Tätigkeit keine Entschädigung. Die notwendigen Auslagen, insbesondere Reisekosten, trägt der jeweilige Gebietsverband.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Richter erhalten für ihre Tätigkeit keine Entschädigung. <sup>2</sup>Die notwendigen Auslagen, insbesondere Reisekosten zu mündlichen Verhandlungen, trägt der jeweilige Gebietsverband. <sup>3</sup>Reisekosten zu Parteitagen zum Ende einer Amtszeit zwecks Berichterstattung oder wenn es vom Gebietsvorstand erbeten wurde, ist dem Vorsitzendes des jeweiligen Schiedsgerichts vorbehalten oder einem vom Gericht bestimmten Richter. <sup>4</sup>Beim Bundesschiedsgericht sind entsprechende Kosten beim Bundesvorstand einzureichen, beim Föderalen Schiedsgericht beim einladenden Gebietsverband. <sup>5</sup>Außerordentliche Kosten eines Richters des Föderalen Gerichts werden vom entsendenden Landesverband getragen.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, war eine Anpassung nötig da die Anwendung innerhalb der Partei unterschiedlich gehandhabt werden.\n</p>",
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A022",
    "id": "SÄA022",
    "title": "Änderung § 17 SGO",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "SGO, Schiedsgerichtsordnung",
    "topic": "Satzungsabschnitt C - §17",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 17 der Bundessatzung Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:\n</p><p><a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/96/%C2%A7_17_-_Inkrafttreten_und_%C3%9Cbergangsbestimmungen.pdf\">https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/96/%C2%A7_17_-_Inkrafttreten_und_%C3%9Cbergangsbestimmungen.pdf</a>\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>Änderungen der Schiedsgerichtsordnung treten mit Beschluss in Kraft.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Änderungen der Schiedsgerichtsordnung treten mit Beschluss in Kraft, spätestens aber mit Schließung der jeweiligen Mitgliederversammlung. \n</p><p><b>Absatz 2 (aktuell):</b>\n</p><p>Die Amtszeit der Richter wird durch die zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Regelungen bestimmt.\n</p><p><b>Absatz 2 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Die Amtszeit der Richter wird durch die zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Regelungen der jeweiligen zuständigen Satzung bestimmt.\n</p><p><b>Absatz 3 (aktuell):</b>\n</p><p>Für laufende Verfahren ist die Schiedsgerichtsordnung in der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gültigen Fassung maßgebend. § 12 Absätze 6 bis 9 werden auch auf bereits eröffnete Verfahren angewendet. § 14 Absatz 5 wird auch auf bereits abgeschlossene Verfahren angewendet.\n</p><p><b>Absatz 3 (neu):</b>\n</p><p><sup>1</sup>Für laufende Verfahren ist die Schiedsgerichtsordnung in der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gültigen Fassung maßgebend. <sup>2</sup>Entsprechende Regelungen aus den §§ 10, 12 und 14 der jeweils gültigen Fassung sind zu berücksichtigen.\n</p>",
    "remarks": "<p>Im Zuge der SGO-Novellierung wurden alle Paragrafen in den letzten 18 Monaten in mehreren Arbeitsgruppen und vielen Debatten sowie einer SG-Marina, überarbeitet. Da es in den letzten Jahren zu teilweise ausufernden oder unnötigen Streitdebatten über verschiedenste Punkte aus der SGO kam, war eine Novellierung und nicht nur eine Flickenverbesserung dringend nötig.\n</p><p>Natürlich kann man nicht jedem eine Änderung recht machen, da die SGO im Regelfall an den Schiedsgerichten zur Anwendung kommt und bei der Überarbeitung Richter aus fast allen Schiedsgerichten der Partei dran beteiligt waren und über die Fortschritte informiert wurden, wird der Parteitag drum gebeten dem Antrag zuzustimmen.\n</p><p>Neben einer kompletten Satznummerierung der SGO, mussten Anpassungen vorgenommen werden.\n</p>",
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    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A023",
    "id": "SÄA023",
    "title": "Änderung von §9 Bundessatzung",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Melano\" title=\"Benutzer:Melano\">Melano Gärtner</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Georg v. Boroviczeny</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "Bundessatzung, SGO",
    "topic": "Satzungsabschnitt A - §9",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, § 9 der Bundessatzung Abschnitt A - Bundessatzung wie folgt zu ändern:\n</p><p><b>Absatz 1 (aktuell):</b>\n</p><p>(1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, das Schiedsgericht der Länder und die Gründungsversammlung.\n</p><p><b>Absatz 1 (neu):</b>\n</p><p>(1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, das Föderale Gericht und die Gründungsversammlung.\n</p>",
    "remarks": "<p>Eine Änderung ergibt sich aus der Namensänderung nach der SGO-Novelle.\n</p>",
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    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/S%C3%84A024",
    "id": "SÄA024",
    "title": "Änderung von §6 Bundessatzung",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Georg\" title=\"Benutzer:Georg\">Georg v. Boroviczeny</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Stefan Lorenz</li>\n<li>Vladimir Dragnić</li>\n<li>Melano Gärtner</li>\n<li>Alexander Brandt</li></ul>",
    "type": "Satzungsänderungsantrag",
    "tags": "Bundessatzung, Ordnungsmaßnahmen",
    "topic": "Satzungsabschnitt A - §6",
    "text": "<p><b>Modular:</b>\n</p><p>1) Der Bundesparteitag möge beschließen Abschnitt A Bundessatzung § 6 Abs. 1 wie folgt zu ändern.\n</p><p>A.) alt:\n</p><p>§ 6 - Ordnungsmaßnahmen\n</p><p>(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.\n</p><p>B.) neu:\n</p><p>§ 6 - Ordnungsmaßnahmen\n</p><p>(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, zeitweiliger Ausschluss zur Ausübung einzelner, mehrerer oder aller Rechte aus der Mitgliedschaft für höchstens ein Jahr, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.\n</p><p>2) Der Bundesparteitag möge beschließen Abschnitt A Bundessatzung § 6 Abs. 9 aus der Satzung zu streichen.\n</p><p>A.) alt:\n</p><p>§ 6 - Ordnungsmaßnahmen\n</p><p>(9) Anträge auf Ordnungmaßnahme gegen Mitglieder des amtierenden Bundesvorstandes sind beim Bundesschiedsgericht in Schriftform und mit Angabe von Gründen einzureichen. Das Bundesschiedsgericht legt anschließend fest, welches Landesschiedsgericht mit der Entscheidung über die Ordnungsmaßnahme betraut wird. Folgende Ordnungsmaßnahmen können angeordnet werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.\n</p><p>B.) neu:\n</p><p>(aufgehoben)\n</p>",
    "remarks": "<p>Begründung zu 6(1):\n</p>\n<pre>   a.) Bereinigung des §6 (1)\n   b.) Schaffung differenzierter Möglichkeiten für Ordnungsmaßnahmen\n</pre>\n<p>Begründung zu 6(9):\n</p>\n<pre>   Mit Beschluss BSG 09 / 2020 <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/455/BSG_9___2020_Beschluss_anonym.pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y\">https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/455/BSG_9___2020_Beschluss_anonym.pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y</a> wurde der Absatz für unwirksam erklärt, da dieser nicht mit dem GG vereinbar scheint. Der Antrag dient lediglich der Bereinigung der Satzung.\n</pre>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP001",
    "id": "WP001",
    "title": "Neufassung des Abschnitts 14.13 Drogen- und Suchtpolitik",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:AndyausLOS\" title=\"Benutzer:AndyausLOS\">AndyausLOS</a>",
    "coauthor": "<ul><li>MikeMeiningen</li>\n<li>Ysann</li>\n<li>Sandra Leurs</li>\n<li>Karin Jacobs</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Drogen, Suchtpolitik, Prävention, Bildung, Verbraucherschutz, Substitution, nicht stofflich gebundene Süchte, med.Cannabis, informationelle Selbstbestimmung, Entkriminalisierung, Legalisierung, Eigenanbau, Lizensierte Fachgesachäfte, e-Zigaretten, Werbeverbot, Fahruntüchtigkeit, Amnestie, Rückgabe Fahrerlaubnis",
    "topic": "Gesundheit",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen, daß das Bundestagswahlprogramm im Abschnitt 14.13 Drogen- und Suchtpolitik wie folgt geändert wird:\n</p><p>14.13.1 Vorbemerkung\n</p><p>Der “Krieg gegen Drogen” ist gescheitert. Die Prohibition bindet Ressourcen und verursacht immense Kosten. Kriminalisierung schadet oft marginalisierten Menschen und drängt sie an den Rand der Gesellschaft, anstatt Substanzgebrauch ausserhalb eines Schwarzmarktes zu regulieren.\n</p><p>Die Legalisierung von Cannabis, eine Entkriminalisierung aller psychoaktiven Substanzen sowie eine Aufkündigung der UN-Drogenkonventionen sind die ersten Schritte zu einer “Neuen Drogenpolitik\" in ganz Deutschland und Europa.\n</p><p>14.13.2 Neustart: Drogen- und Suchtpolitik\n</p><p>Die Piraten streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt, sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft. Der Gesetzgeber darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll einen effizienten Jugend- und Verbraucherschutz sicherstellen und den Schwarzmarkt und das organisierte Verbrechen eindämmen.\n</p><p>Diese Ziele können nur durch eine Legalisierung und eine kontrollierte Abgabe aller psychotropen Substanzen erreicht werden.\n</p><p>14.13.3 Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage\n</p><p>Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen. Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.\n</p><p>14.13.4 Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an\n</p><p>Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend. Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferenten sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern vertiefen. Vorurteile können so durch Wissen überwunden und die gewonnenen Erkenntnisse durch die Schüler in ihr soziales Umfeld getragen werden.\n</p><p>14.13.5 Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe\n</p><p>Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzte, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialen bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten. Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetwork und Sozialarbeit, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol, ist auszubauen. Die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe sowohl bei stofflichen als auch bei nicht stoffgebundenen Süchten sind deutlich aufzustocken.\n</p><p>14.13.6 Verbraucherschutz – auch für Drogenkonsumenten\n</p><p>Wie alle Genussmittel unterliegen auch die psychotropen Substanzen dem Verbraucherschutz und müssen nach der Legalisierung einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden.\n</p><p>Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen schon jetzt vor Ort ermöglicht werden. Die Piraten fordern die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle soll schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen, Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen veröffentlichen. Als ersten Schritt sollen die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für alle verfügbar gemacht werden.\n</p><p>Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein. Wir fordern ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss auch gegenüber der Justiz und anderen Behörden gewahrt bleiben.\n</p><p>Das vom Alkohol und vom Tabak ausgehende Sucht- und Schadenspotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols und des Tabaks in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden. Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen. Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden. In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind, als das preiswerteste alkoholische Getränk.\n</p><p>14.13.7 Substitution\n</p><p>Wir fordern, dass die Substitutionsbehandlung als psychosozial unterstützte medizinische Behandlung von Opioidabhängigkeit die Berücksichtigung folgender ethischer Prinzipien erfüllt: Der Zugang zur Behandlung und Betreuung muss für alle Betroffenen gleichberechtigt sein. Die Behandlung und Betreuung muss dem jeweiligen Hilfebedarf im Einzelfall entsprechen. Die Betroffenen müssen vollständig über die Behandlung und Betreuung (Möglichkeiten, Verlauf, Regeln) informiert sein. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss auch hier gewahrt werden. Die Piraten fordern die Kostenübernahme durch Krankenkassen für Behandlungen, die nicht nur das Abstinenzprinzip umsetzen. Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt. Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern. Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmer bereitzustellen. Gegebenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten. Neben den Ärzten sind auch medizinisches Personal, Therapeuten und Mitarbeiter der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten.\n</p><p>14.13.8 Nicht stofflich gebundene Süchte\n</p><p>Wir fordern eine Verbesserung und einem Ausbau der ambulanten und stationären Therapieplätze im Bereich Psychiatrie / psychologische Psychotherapie für nicht stoffgebundenen Süchte ( z.B. Glücksspiel) sowie die Anerkennung dieser Krankheiten. \n</p><p>14.13.9 Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern\n</p><p>Cannabinoidhaltige Medikamente sollen von niedergelassene Ärzt*innen  hürdenlos verschrieben werden können und den verkehrsfähigen Medikamenten gleich gestellt sein. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. \n</p><p>14.13.10 Informationelle Selbstbestimmung stärken\n</p><p>Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten: Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden. Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen wir ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.\n</p><p>14.13.11 Entkriminalisierung der Konsumenten\n</p><p>Der private Umgang mit psychotropen Substanzen soll vollständig entkriminalisiert werden. Besitz, Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden.\n</p><p>14.13.12 Herstellung, Anbau und Handel\n</p><p>Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen kontrolliert sowohl für den Eigenbedarf bzw. in der Gemeinschaft,  als auch gewerblich legal anzubauen, herzustellen und damit zu handeln. Die Produkte sollen durch Steuern und Abgaben nicht so verteuert werden, dass unser Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen, gefährdet wird.\n</p><p>14.13.13 Lizenzierte Fachabgabestellen\n</p><p>Wir fordern lizenzierte Fachabgabestellen (Fachgeschäfte und andere ggf. staatliche Abgabestellen) mit Zutrittsverbot für Jugendliche für den Verkauf von Tabak, Liquids und e-Zigaretten, Alkohol und oder anderen psychotropen Substanzen. Qualifiziertes Personal soll dort auch Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten können.\n</p><p>14.13.14 Keine Einschränkungen für E-Zigaretten\n</p><p>Der freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten und Tabakverdampfer soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Aus Gründen des Umweltschutzes fordern wir ein Verbot der Einweg-E-Zigaretten. \n</p><p>14.13.15 Werbeverbot\n</p><p>Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir fordern daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen. Öffentliche Tabak- und Alkoholwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Ebenso lehnen wir Werbung für Glücksspiel ab.\n</p><p>14.13.16 Keine Willkür beim Führerscheinentzug\n</p><p>Eine Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich gesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen. Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahruntüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.\n</p><p>14.13.17 Amnestie und Rückgabe der Fahrerlaubnisse\n</p><p>Betroffene die wegen Verstößen gegen das BTMG aufgrund konsumnaher Delikte verurteilt worden sind, sollen durch ein entsprechendes Gesetz amnestiert werden. Außerdem fordern wir die Rückgabe aller Fahrerlaubnisse, die nicht aufgrund festgestellter Fahruntüchtigkeit eingezogen wurden.\n</p>",
    "remarks": "<p>Der Antragstext wurde im Frühjahr 2023 von der AG Drogen- und Suchtpolitik erstellt. Das alte Wahlprogramm ist an dieser Stelle nicht mehr ganz zeitgemäß und sollte überarbeitet werden.\n</p>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP002",
    "id": "WP002",
    "title": "Forschung für ME/CFS und LongCovid",
    "author": "<a href=\"/Benutzerin:Sandra_Leurs\" title=\"Benutzerin:Sandra Leurs\">Sandra Leurs</a>",
    "coauthor": "<ul><li>BlackHeroe</li>\n<li>Dr. Aljoscha Kreß</li>\n<li>Nils Krüger</li>\n<li>Oliver Ding</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Forschung Long Covid MECFS",
    "topic": "Gesundheit",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piratenpartei Deutschland nimmt nachstehenden Text (der aus dem bisherige Positionspapier stammt) in das künftige BTW-Wahlprogramm auf Grundlage des Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2021 im Kapitel Gesundheitspolitik als neues Unterkapitel \"Forschung für MECFS und LongCovid\" als Unterpunkt der Versorgungsforschung auf Punkt 14.6 als Wahlprogrammpunkt 14.6.1 auf:\n</p><p>Die bestehende Diagnostik von ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis (ME), chronic fatigue syndrome (CFS), auch chronisches Erschöpfungssyndrom) nach den “Kanadischen Konsens-Kriterien” [1] soll als Standard für den Umgang mit Fällen in diesem Symptomkontext anerkannt werden. Es handelt sich bei ME/CFS um ein akutes Krankheitsbild, das mit erheblichen Behinderungen einher geht. Die fehlende einheitliche Anerkennung stellt für die Betroffenen, sowie die diagnostizieren Ärzte vor große Probleme.\n</p><p>Daher sollen einheitliche Maßstäbe für die Diagnostik, basierend auf dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse eingeführt werden, um so Sicherheit sowohl für Patienten, als auch die diagnostizierenden Ärzte zu schaffen. Diese Diagnose und Einstufung der Schwere nach “Bell-Skala” [2] soll von sozialen Einrichtungen und Versorgungsämtern verpflichtend anerkannt werden. \n</p><p>Da sich Diagnostik und Therapien weiter entwickeln, ist eine Anpassung an den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse notwendig. Kontraproduktive, bzw. veraltete Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen dürfen nicht verpflichtend sein. \n</p><p>Patientenvereinigungen wie Fatigatio e.V. [3] sollen gehört und gefördert werden. \n</p><p>Zu seltenen und/oder schwerwiegenden Erkrankungen zählen als Beispiele: Postvirale Erkrankungen/Long Haulers, Rheumatische Erkrankungen, Mitochondriopathien, Fibromyalgie, chronische Borreliose und andere chronische Erkrankungen mit Langzeitfolgen, insbesondere auch im neurologischen Spektrum. Hier soll die Förderung der Forschung ebenfalls angewendet werden. \n</p><p>[1] Kanadische Konsens-Kriterien bei Charité: <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://cfc.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/kompetenzzentren/cfc/Landing_Page/Kanadische_Kriterien_mitAuswertung.pdf\">https://cfc.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/kompetenzzentren/cfc/Landing_Page/Kanadische_Kriterien_mitAuswertung.pdf</a> \n[2] Bell-Skala bei cfs-aktuell: <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"http://cfs-aktuell.de/Bell-Skala.pdf\">http://cfs-aktuell.de/Bell-Skala.pdf</a> \n[3] Fatigatio e.V.: <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://www.fatigatio.de/\">https://www.fatigatio.de/</a>\n</p>",
    "remarks": "<p>Die Diagnostik zu ME/CFS ist mit bisherigem Wissen mitunter sehr schwierig, da vielfältige Manifestationen bestehen und diese im Detail nicht immer festzustellen sind. Ärzte trauen sich nur schwer zu die Diagnose zu stellen, da die Kanadischen Konsens Kriterien nicht durchgehend benutzt werden. Die Stigmatisierung von Betroffenen als psychische oder “eingebildete” Krankheit soll durchbrochen werden. In DE gibt es derzeit nur 2 Kliniken die CFS-Diagnostik und Behandlung betreiben. Betroffen sind aber nach Schätzungen 300.000 Menschen, zusätzlich zu einer hohen Dunkelziffer. Die Bandbreite von Folgen reicht von leichten Einschränkungen, über Nicht-Arbeitsfähigkeit bis hin zu kompletter Pflegebedürftigkeit. Eine klare Regelung mit dynamischer Anpassung an die Erkenntnisse ist notwendig, um Rechtssicherheit und bestmögliche Betreuung für die Betroffenen zu sichern.\n</p>",
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP003",
    "id": "WP003",
    "title": "Ausgangsbeschränkungen während einer Pandemielage",
    "author": "<a href=\"/Benutzerin:Sandra_Leurs\" title=\"Benutzerin:Sandra Leurs\">Sandra Leurs</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Ysann</li>\n<li>Oliver Ding</li>\n<li>Karin Jacobs</li>\n<li>Thomas Ganskow</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Infektionsschutzgesetz Pandemie Gesundheit",
    "topic": "Gesundheit",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen: \n</p><p>Die Piratenpartei Deutschland fügt nachstehenden Text (der aus dem bisherigen Positionspapier stammt) in das künftige BTW-Wahlprogramm auf Grundlage des Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2021 im Kapitel Gesundheitspolitik als neues Unterkapitel \"Gesundheitsschützende Ausgangsbeschränkungen\" unmittelbar nach dem Unterkapitel \"Pflege in Deutschland\" (aktuell 14.12)als Punkt 14.13 ein:\n</p><p>Die Piraten lehnen die Einschränkung der Freiheitsrechte in Deutschland grundsätzlich ab. Allerdings kann es zum Schutz von Leib und Leben Ausnahmen geben. Diese sind klar zu begründen und unterliegen einer strikten Rechtsgüterabwägung. \n</p><p>Die ausufernden, halbherzigen und unzureichend begründeten Ausgangsbeschränkungen, wie sie während der Corona-Pandemie erlassen wurden, lehnen wir in weiten Teilen ab. Ausgangsbeschränkungen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, um die Ausbreitung einer Pandemie einzudämmen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Optionen welche VOR einer Ausgangsbeschränkung angewandt werden sollten, wären z.B. einheitliche Quarantäne und Test-Regeln, FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Verpflichtung zu Homeoffice*, Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas, technische und personelle Aufstockung der Gesundheitsämter. (* Arbeitgeber müssten wöchentlich pro Mitarbeiter begründen, warum diese NICHT im Homeoffice sind) \n</p><p>Hierzu muss erst eine Analyse vorliegen, auf welchen Wegen, zu welcher Tageszeit und an welchen Orten ein erhöhtes Risiko besteht, dass eine als Pandemie eingestufte Infektionslage nur mit den Mitteln einer Ausgangsbeschränkung bekämpft werden kann. Eine solche massive Einschränkung darf nur verhängt und aufrecht erhalten bleiben, wenn sie in einem messbaren Rahmen erhebliche Wirkung zeigt und daher angemessen ist. \n</p><p>In dringenden Notfällen, wie beispielsweise bei Chemieunfällen, müssen Ausgangsbeschränkungen außerdem so formuliert sein, dass sie rechtssicher zu erkennen sind und Härtefälle vermieden werden.\n</p>",
    "remarks": "<ul><li><ul><li>Antragsbegründung**</li></ul></li></ul>\n<p>Ausgangsbeschränkungen sind ein erheblicher Grundrechtsein griff und dienen, wenn sie nur Nachts gelten ausschließlich der Vereinfachung der Kontrolle der Kontaktbeschränkungen und werden nicht eingeführt, weil Nachts eine besondere Gefahr besteht. Für diese Begründung sind Ausgangsbeschränkungen ein viel zu massiver Eingriff, der viele Probleme mit sich bringt. Z.B, zwingt man die Opfer häuslicher Gewalt dazu, bei dem Gewalttäter zu bleiben, sofern sie die Tat nicht sofort zur Anzeige bringen möchten. Selbst wenn dies grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetztes wäre, müsste der ja bei einer Kontrolle nachgewiesen werden. Dazu kommt noch die große Gefahr von Willkür, weil die Regeln viel zu unpräzise sind. \n</p><p>Hierzu wurde auch das Infektionsschutzgesetz in der Art verändert, dass die Grundrechte aus Art. 10 (Post und Fernmeldegeheimnis) und Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) faktisch außer Kraft gesetzt wurden. Dies ist einmalig und erstmalig seit Gründung der Bundesrepublik Deutschlang geschehen. \n</p><p>Diskussion\n</p>\n<pre>   • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://antrag.piratenpartei.de/p/1F6W80AWY-2817Z/positionspapier-zu-ausgangsbeschraenkungen\">https://antrag.piratenpartei.de/p/1F6W80AWY-2817Z/positionspapier-zu-ausgangsbeschraenkungen</a>\n</pre>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP004",
    "id": "WP004",
    "title": "Nach der Pandemie ist vor der Pandemie",
    "author": "<a href=\"/Benutzerin:Sandra_Leurs\" title=\"Benutzerin:Sandra Leurs\">Sandra Leurs</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Nils Krüger</li>\n<li>Thomas Ganskow</li>\n<li>Karin Jacobs</li>\n<li>Ysann</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Pandemie, Gesundheit Infektionsschutzmaßnahmen",
    "topic": "Gesundheit",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piratenpartei Deutschland nimmt diese Position ins Programm Gesundheit und Pflege zur Bundestagswahl 2025 als einen neuen Wahlprogrammpunkt \"Nach der Pandemie ist vor der Pandemie\" nach \"Notfallmedizin\" (14.10) und vor \"Elektronische Gesundheitskarte\" (14.11) auf:\n</p><p>Es müssen sinnvolle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vorgehalten werden. Es sollen ausreichend Testkapazitäten geschaffen werden und Produktionsstätten für Impfstoffe vorgehalten werden. Die Kapazitäten sollen mindestens für alle Menschen in Deutschland ausreichen. Zusätzlich muss immer ausreichend Schutzausrüstung für medizinisches Personal und sonstige pflegerische Tätigkeiten eingelagert sein. Ausreichend medizinische Masken müssen ebenfalls in ausreichender Menge vorhanden sein, um bei einer neuen Pandemie alle Menschen in Deutschland, die eine Maske tragen können, damit umgehend zu versorgen. In diesem Fall sollten die Menschen in Deutschland mindestens 30 medizinische Masken pro Monat kostenlos über die Krankenkasse erhalten.\n</p>",
    "remarks": "<p>Es ist damit zu rechnen, dass immer neue Pandemien entstehen. Die Tests bzw. Impfstoffherstellung werden dabei auf den gleichen wissenschaftlichen Methoden basieren wie jetzt, müssen aber natürlich auch weiter modernisiert werden. Alle Test-/Impfkapazitäten können zwischen Pandemien zu Forschungszwecken genutzt werden. Auch möglich wäre es, die Teststellen für Influenzatests oder Tests auf andere Infektionserkrankungen auszuweiten. Alle Menschen brauchen den gleichen Zugang zur Schutzausrüstung, wie beispielsweise medizinische Masken. Finanziell schlechter gestellte Menschen sollen nicht noch zusätzlich an Teilhabe einbüßen, weil Sie sich die erforderlichen Masken nicht leisten können.\n</p>",
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP005",
    "id": "WP005",
    "title": "Sichere Bildung während einer Pandemielage",
    "author": "<a href=\"/Benutzerin:Sandra_Leurs\" title=\"Benutzerin:Sandra Leurs\">Sandra Leurs</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Oliver Ding</li>\n<li>Thomas Ganskow</li>\n<li>Jonas Wessels</li>\n<li>Ysann</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Pandemielage, Bildung, Infektionsschutz Sicherheit",
    "topic": "Gesundheit",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag 2023.1 der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, nachstehenden Text unter dem Titel \"Sichere Bildung während einer Pandemielage\" als neuen Programmpunkt nach \"Gesundheitliche Bildung\" (14.7) und vor \"Finanzierung\" (14.8) einzufügen:\n</p><p>Die Gewährleistung sicherer Bildung hat durch die Corona-Pandemie noch immer nicht den notwendigen Stellenwert erhalten. Für dauerhaften Infektionsschutz ist in Schulen und Kitas immer noch zu wenig passiert, um die mögliche Infektionsweitergabe auch für künftige Gesundheitsgefahren zu minimieren.\n</p><p>Technische Maßnahmen sind organisatorischen Maßnahmen immer vorzuziehen. Dies ist das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz, das hier analog anzuwenden ist. Dennoch wird vielerorts einzig auf händisches - und wegen häufig fehlender Querluftmöglichkeit unzureichendes - Lüften abgestellt, anstatt umfassend effektive Luftreiniger mit HEPA-Filtern (mind. Stufe 13) bereitzustellen. Diese können auch in Altbauten eingesetzt werden, bei denen die Nachrüstung stationärer Raumlufttechnik nicht oder nur sehr aufwändig möglich ist. \n</p><p>Aus Sicht der PIRATEN sind für sichere Bildung daher folgende Schritte notwendig:\n</p>\n<ul><li>Wechsel- und Distanzunterricht sollten grundsätzlich bei hohem Infektionsgeschehen angeboten werden, dürfen aber kein Ersatz für Infektionsschutz in den Einrichtungen sein.</li>\n<li>In allen gemeinschaftlich genutzten Räumen muss ein technisch unterstütztes Aerosol-Management erfolgen. In zum Unterricht genutzten Räumen müssen Luftfilter mindestens nach dem HEPA13-Standard eingesetzt werden. Dort, wo keine Luftfilter mindestens nach dem HEPA13-Standard vorliegen, muss ergänzend eine CO2-Ampel eingesetzt werden.</li>\n<li>Die Präsenzpflicht muss während Phasen mit hoher Ansteckung und nach deren Abklingen für vulnerable Kinder ausgesetzt bleiben.</li>\n<li>Engmaschiges, PCR-basiertes Testen in allen Schulklassen und Kita-Gruppen, idealerweise auf Basis von kindgerechten \"Lolli-Tests\", sollte herangezogen werden, um Ansteckungscluster frühzeitig aufzuspüren. Der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen bei nachweislicher Ansteckung mit einem pandemischen Erreger ist grundsätzlich auszuschließen.</li>\n<li>Grundlage für Inzidenz-gestützte Maßnahmen in Schulen und Kitas sollte vor allem die 7-Tages-Inzidenz der Altersgruppe unter 20 sein.</li></ul>",
    "remarks": "<ul><li><ul><li>Antragsbegründung**</li></ul></li></ul>\n<p>Während der Coronapandemie wurde festgestellt, dass Kinder und Jugendliche oftmals die ersten sind, denen Beschränkungen auferlegt werden, und die letzten, bei denen sie aufgehoben werden. Dies hat schwerwiegende Folgen für die Bildung, aber auch sozialer und psychischer Natur. Um dies für die Zukunft auszuschließen, müssen technischer Infektionsschutz und die Infrastruktur für digitale Bildung vorab sichergestellt werden, um dann mit zielgerichteten Zusatzmaßnahmen den Bildungsbetrieb jederzeit aufrechtzuerhalten. Bildung ist ein viel zu hohes Gut, um sie aufgrund mangelndem Infektionsschutz gefährden zu lassen.\n</p>",
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    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP006",
    "id": "WP006",
    "title": "Klimawandel und Gesundheit",
    "author": "<a href=\"/Benutzerin:Sandra_Leurs\" title=\"Benutzerin:Sandra Leurs\">Sandra Leurs</a>",
    "coauthor": "<ul><li>BlackHeroe</li>\n<li>Karin Jacobs</li>\n<li>Thomas Ganskow</li>\n<li>Nils Krüger</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Klimawandel Gesundheitsschäden",
    "topic": "Gesundheit",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, folgenden Wahlprogrammpunkt dem Themenbereich Gesundheit und Pflege zur Bundestagswahl 2025 als neues Unterkapitel \"Klimawandel und Gesundheit\" direkt vor \"Notfallmedizin\" (14.10) hinzuzufügen:\n</p><p>Die Klimakrise und ihre Folgen werden auch der Gesundheit der Menschen zu schaffen machen. Das Gesundheitssystem muss darauf eingestellt werden. Grundlage dafür ist die Schulung aller Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten. Sie müssen über die Folgen des Klimawandels und die damit verbundenen Konsequenzen im Gesundheitswesen aufgeklärt werden. Die Piratenpartei will dafür die erforderlichen finanziellen Mittel zu Verfügung stellen. Die Maßnahmen sollen über die Ministerien Gesundheit, Umwelt, Forschung und Wirtschaft finanziert werden. Alternativ könnte in einem zu schaffenden Klimawandelfonds ein eigener Bereich Klimaforschung und Gesundheit im Umweltpolitischen Bereich, entstehen.\n</p>",
    "remarks": "<p>Antragsbegründung\n</p><p>Den Ärzten, dem Pflegefachpersonal, der Medizin, der Pharmazie und Forschung müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Forschung und Entwicklung zum Gesundheitsschutz der Menschen in Zukunft weiter voranzubringen. [1] Beispiel ist hier das Zikavirus [2], das durch eine Mücke übertragen wird und Schäden am Fötus im Mutterleib hervorrufen kann. [1]<a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://healthforfuture.de/\">https://healthforfuture.de/</a> [2]<a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Zikavirus/Zikavirus-Infektionen.html\">https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Zikavirus/Zikavirus-Infektionen.html</a> \n</p><p>Heute sehen wir, während der #Pandemie das hier Wissenschaft und Forschung so schnell als möglich ein Klimawandelfonds brauchen.\n</p>",
    "status": 1
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  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP007",
    "id": "WP007",
    "title": "Pflege",
    "author": "<a href=\"/Benutzerin:Sandra_Leurs\" title=\"Benutzerin:Sandra Leurs\">Sandra Leurs</a>",
    "coauthor": "<ul><li>AndyausLOS</li>\n<li>Ysann</li>\n<li>Karin Jacobs</li>\n<li>Nils Krüger</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Selbstverwaltung Pflege Ausbildung Studium Bundespflegekammer",
    "topic": "Gesundheit",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, den Text des BTW-Programmpunkts \"Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie\" (14.12.1.2) durch den des Moduls 1 zu ersetzen und als neuen unmittelbar anschließenden Punkt \"Personalbemessungsinstrument\" (14.12.1.3) den Text aus Modul 2 sowie danach als Punkt \"Fachkräfte schützen\" (14.12.1.4) den Text aus Modul 3 ins Programm zu übernehmen. Sollte der Antrag nicht zur Gänze angenommen werden, soll über die einzelnen Module abgestimmt werden. \n</p><p>Modul 1: Verringerung des Verwaltungsaufwandes und der Bürokratie  \n</p><p>Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie in der Pflege ein. Wir fordern, den tatsächlichen anfallenden Pflegeaufwand dazu anzupassen und mehr digitale Hilfestellungen im Vorfeld bundeseinheitlich zu etablieren. \nZudem soll der \"Pflegebedürftigkeitsbegriff\" im Sozialgesetzbuch XI § 14 dahingehend geändert werden, dass professionelle Pflege gemäß der Vorgaben aus dem Pflegeberufegesetz so abgebildet wird, dass die Umsetzung aller Vorbehaltsaufgaben durch die Pflegeversicherung refinanziert wird. Im Sozialgesetzbuch XI § 14 sollte der \"Pflegebedarf\" ermittelt werden. \n</p><p><br />        \nModul 2: Personalbemessungsinstrument\n</p><p>Die Piratenpartei setzt sich für die schnelle Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments für stationäre Langzeitpflege ein.\n</p><p>Modul 3: Fachkräfte schützen\n</p><p>Die Piratenpartei Deutschland übernimmt die Position \"Einführung einer Bundespflegekammer\". Die Piratenpartei Deutschland begrüßt das neue Ausbildungs- und Prüfungsgesetz für Pflegeberufe und die Anerkennung als Pflegefachkraft. Wie bisherigen Fachkräfte in die neue Berufsbezeichnung eintreten können, muss dringend geregelt werden. Dies wäre über eine bundeseinheitliche Pflegekammer als öffentliche Körperschaft zu regeln. Dies darf allerdings nicht nur einseitig zu Lasten der Pflegefachkräfte gehen, sondern könnte über eine Quote je Pflichtversicherten in der Pflegekasse analog der Gematikumlage realisiert werden. Die Betriebe haben sich an den Weiterbildungsmaßnahmen adäquat zu beteiligen.\n</p>",
    "remarks": "<p>Modul 1: Seit Dezember 2020 liegen nun die Auswertung der Untersuchung aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vor, bisher ist noch nicht viel passiert, daher ist von den Heimgesetzen auf Landesebene eine Bundesweite Regelung zu treffen. \n</p><p>[1] <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://www.uni-bremen.de/universitaet/hochschulkommunikation-und-marketing/aktuelle-meldungen/detailansicht/personalbemessung-wieviel-und-welches-personal-braucht-gute-pflege\">https://www.uni-bremen.de/universitaet/hochschulkommunikation-und-marketing/aktuelle-meldungen/detailansicht/personalbemessung-wieviel-und-welches-personal-braucht-gute-pflege</a> \n</p><p>[2] <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii.html\">https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii.html</a>\n</p><p>Modul 2: Seit Einführung der neuen Pflegegrade sind diverse Leistungen aus zwei Sozialgesetzbüchern V + XI in den einzelnen Pflegegraden vereint, dadurch enstehen diverse Schwierigkeiten zwischen Krankenkassenträger + Pflegekassenträger (auch wenn es die selbe Partei ist). Daher sind die entsprechenden Regelungen in das Sozialgesetzbuch XI zu übernehmen. \n</p><p>[1] <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/14.html\">https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/14.html</a> \n</p><p>Modul 3: Die bisherigen Pflegekammern sind leider gescheitert. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde nur die generalistische Neuausbildung geregelt. Über die Qualität und Wirksamkeit der unterschiedlichen Weiterbildungsmaßnahmen sollte dringend bundesweit einheitliche Standard angewandt werden, wie diese z.b. bei Gesundheits- und Krankenpflegern bereits vorhanden sind. \n</p><p>[1]<a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/Ausbildungs-_und_Pruefungs_Verordnung_Pflegeberufe_final.pdf\">https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/Ausbildungs-_und_Pruefungs_Verordnung_Pflegeberufe_final.pdf</a> \n[2] <a rel=\"nofollow\" class=\"external free\" href=\"https://www.dzw.de/ti-spahn-gematik-selbstverwaltung\">https://www.dzw.de/ti-spahn-gematik-selbstverwaltung</a>\n</p>",
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  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP008",
    "id": "WP008",
    "title": "Überarbeitung der Deutschen Positionen zur EU Wahl 2019 für 2024",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Thomas_Ganskow\" title=\"Benutzer:Thomas Ganskow\">Thomas Ganskow</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Borys Sobieski</li>\n<li>Sebastian Krone</li>\n<li>Sandra Leurs</li>\n<li>Andreas Grätsch</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Deutsche Positionen, EUW 19, EUW 24",
    "topic": "Keine der Gruppen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die \"Deutschen Positionen\" zur EU-Wahl 2019 werden für die EU-Wahl 2024 überarbeitet und fortgeschrieben. Dabei sind die einzelnen Programmpunkte wie zum Programm der BTW 21 zu überarbeiten. \n</p><p>Vorherige oder zwischenzeitliche Überarbeitungen sind möglich. Dies umfasst neben der Übernahme einzelner Abschnitte aus dem Gemeinsamen Programm zur EU-Wahl 2024 insbesondere Punkte, die darüber hinaus gehen.\n</p>",
    "remarks": "<p>Wir wissen, dass das Gemeinsame EU-Programm der Kompromiss und somit der kleinste gemeinsame Nenner aller europäischen Piratenparteien ist. Er geht weder auf die spezielle deutsche Situation ein (Stichwort: Atomkraft), noch auf die piratigen deutschen bundespolitischen Beschlusslagen (Stichwort: Asylpolitik).\n</p><p>Von Seiten der piratigen Mitglieder des EU-Parlaments war auch zu hören, dass man sich vielfach an den deutschen Positionen orientiert hat, wenn man in dem gemeinsamen europäischen Programm keine Grundlage für eine Entscheidung gefunden hat.\n</p><p>Es ist daher richtig und wichtig, dass es wieder Deutsche Positionen gibt. Spätestens jetzt, weniger als ein Jahr vor der Wahl, sollte daher eine Überarbeitung beginnen.\n</p>",
    "result": -1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP009",
    "id": "WP009",
    "title": "Überarbeitung des BTW-Programms 2021 für 2025",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Thomas_Ganskow\" title=\"Benutzer:Thomas Ganskow\">Thomas Ganskow</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Borys Sobieski</li>\n<li>Sebastian Krone</li>\n<li>Sandra Leurs</li>\n<li>Thomas Gaul</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "BTW 25, Überarbeitung Programm",
    "topic": "Keine der Gruppen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Das Programm für die BT-Wahl 2025 wird überarbeitet und fortgeschrieben. Dabei sind die einzelnen Programmpunkte wie zum Programm der BTW 21 zu überarbeiten.\n</p><p>Vorherige oder zwischenzeitliche Überarbeitungen sind möglich.\n</p>",
    "remarks": "<p>Aus der Überabeitung des Programms zur BTW17 ist bekannt, dass es sinnvoll ist, auf einem überarbeiteten Programm aufzubauen. Diese Erkenntnis sollte nicht ungenutzt bleiben. \n</p><p>Eine komplette Neuschreibung scheitert nach wie vor daran, dass es nicht zu allen Bereichen Themenbeauftragte gibt und auch keine bearbeitenden Arbeitsgeeminschaften.\n</p><p>Wie lange die Ampelkoaltion tatsächlich hält, wie lange die Grünen bei den sinkenden Umfragewerten noch die notwendigen Kröten schlucken, ist nicht abzuschätzen.\n</p><p>Wie viele Parteitage wir noch haben werden, um Programm zu beschließen ist somit noch nicht absehbar. Wir sollten also auf dem bewährten aufbauen.\n</p>",
    "result": 1,
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP011",
    "id": "WP011",
    "title": "Öffentliche Verwaltungen und Unternehmensdaten",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Entbürokratisierung",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piraten fordern, dass die öffentlichen Verwaltungen einschließlich der öffentlich-rechtlichen Betriebe digital aufzustellen sind und Informationen, die von der Privatwirtschaft regelmäßig immer wieder abgefragt werden, zentral zu speichern, damit diese nicht wieder und erneut eingereicht werden müssen.\n</p><p>Datenschutz und Datensicherheit sind nach dem jeweils höchsten Stand der Technik zu gewährleisten und die Kommunikation darf über Netzwerke nur verschlüsselt erfolgen.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.5. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.3 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Insbesondere kleine und Kleinst-Unternehmen werden mit einem hohen bürokratischen Aufwand belasten. Alle grundlegende Unternehmensdaten eines Unternehmens der Privatwirtschaft sind bekannt, müssen aber bei jedem Anliegen immer den unterschiedlichsten Formen an die öffentlichen Verwaltungen übertragen werden, sei es auf Papiervordrucken, Auskunftsbögen, Ausschreibungen, Anträge, Anfragen etc.\n</p><p>Daten von Betrieben werden bei der Zuteilung einer\n</p><p>Steuernummer\n</p><p>Betriebsnummer\n</p><p>Handelsregisternummer\n</p><p>Nummer im Transparenzregister\n</p><p>Kundennummer beim Bundesanzeiger\n</p><p>Statistiknummer\n</p><p>u.v.a.m.\n</p><p>erfragt, überprüft und gespeichert. Je nach Unternehmensform fallen mehr oder Datensätze an. Und das ist in 16 Bundesländer und zusätzlich in der Bundesverwaltung unterschiedlich geregelt. Diese Daten sind alle öffentlich und mit mehr oder weniger großen Aufwand ermittelbar.\n</p><p>Nichts spricht gegen eine Erfassung aller solcher Daten unter einer Stammdatennummer, sodass im Idealfall Auskunftsbögen, Ausschreibungen, Anträge, Anfragen mit Eingabe der Stammdatennummer weitgehend automatisch ausgefüllt werden.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP012",
    "id": "WP012",
    "title": "Öffentliche Investitionen haben Vorrang vor der Schuldenbremse.",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Investitionen, Schuldenbremse",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piraten fordern, dass öffentliche Investitionen – insbesondere zum Ausbau der Infrastruktur – Vorrang vor der Einhaltung der Kriterien der „Schuldenbremse“ haben.\n</p><p>Zum Ausbau der Infrastruktur zählen grundsätzlich keine Instandhaltungsmaßnahmen.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.6. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.10 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Dass die Infrastruktur in Deutschland mit Verkehrswegen und Netzen unzureichend ist, ist nichts Neues. Jahrelange Misswirtschaft und die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel folgten keinem Plan, sondern eher den persönlichen Vorlieben Ministern oder sonstigen Politikern. Der Nachholbedarf ist enorm, allein 4000 Autobahnbrücken und 1250 Eisenbahnbrücken sind so marode, dass sie erneuert werden müssen.\n</p><p>Dies bindet enorme Investitionsmittel im Bundeshaushalt.\n</p><p>Für den Aus- und Neubau bleibt relativ wenig Geld übrig. Als Begründung wird hier die Deckelung durch die sogenannte Schuldenbremse angegeben.\n</p><p>In Bund und Ländern werden durch die notwendige und überfällige Energiewende erhebliche Investitionen insbesondere in den Ausbau von Schienenwegen (auch für Güterverkehre), Gasleitungen (auch für Alternativen zu fossilem Erdgas) und dem Ausbau der Struktur der Energienetze (Grids, Übertragungsleitungen, Energiespeicher) erhebliche Mittel benötigt. Sie führen ihrerseits zu Erträgen durch Trassen- und Netzentgelte, die in die öffentlichen Haushalte zurückgeführt werden können.\n</p><p>Wir fordern daher, dass diese Investitionen so schnell als möglich auf den Weg gebracht werden, ohne dass hier Staatsschulden eine maßgebliche Rolle spielen.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP013",
    "id": "WP013",
    "title": "Überprüfung von \"freiwilligen Selbstverpflichtungen\" der Wirtschaft.",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Freiwillige Selbstverpflichtungen",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piraten fordern, dass die sogenannten freiwilligen Selbstverpflichtungen in der deutschen Wirtschaft grundsätzlich abgeschafft werden.\n</p><p>Lässt sich ein wichtiges Gesetzgebungsverfahren nicht umsetzen, weil dem ein unverhältnismäßiger Aufwand entgegensteht, kann eine freiwillige Selbstverpflichtung als Mittel zulässig sein, wenn es den gewünschten Zweck erfüllt. Die Erfüllung dieses Zwecks ist zu evaluieren. Fällt die Evaluation nach drei Jahren immer noch unbefriedigend aus, wird das Gesetzgebungsverfahren unter Einbezug dieser Erkenntnisse beschleunigt fortgesetzt.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.7. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.10 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Der Gesetzgeber lässt sich im zunehmenden Maße von den Wirtschaftsakteuren an der Nase herumführen. Selbstverpflichtungen sind in der Regel wertlos und stellen mehr ein „Aussitzen“ des angestrebten Zwecks dar.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP014",
    "id": "WP014",
    "title": "Unterstützung der Selbständigkeit und Unterstützung von Startups",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Unterstützung der Selbständigkeit und Unterstützung von Startups",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piraten fordern, dass Erstgründer während der Anlaufphase des Geschäftsbetriebes grundsätzlich von Wirtschaftsförderungsgesellschaften kostenfrei begleitet werden und Routine-Verwaltungsarbeiten für einen Selbstkostenpreis übernommen werden.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.8. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.10 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Startups, Erstgründer sind ein wichtiger Faktor beim zukunftsfähigen Umbau der Deutschen Wirtschaft, insbesondere bei der überfälligen Digitalisierung.\n</p><p>Eine Unmenge an bürokratischen Verpflichtungen behindern junge Unternehmen im erheblichen Maße. Diese Bürokratie nimmt wenig Rücksicht auf die Größe und das Alter eines Unternehmens. Wir sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, die innovative Wirtschaft zu unterstützen.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP015",
    "id": "WP015",
    "title": "Unterstützung der Selbständigkeit und Unterstützung von Startups (2)",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Unterstützung der Selbständigkeit und Unterstützung von Startups",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Erstgründer sollen das Stammkapital für eine GmbH (25.000 EUR) zinslos finanziert bekommen und aus den Gewinnen zurückzahlen.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.9. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.10 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Wer in Deutschland eine gute Geschäftsidee hat, um sich selbständig zu machen und dabei scheitert, kommt selten wieder auf die Beine.\n</p><p>Um das Haftungsrisiko zu begrenzen, ist die Gründung einer GmbH sinnvoll. Das Mindeststammkapital beträgt in Deutschland 25.000 EUR, von denen 12.500 EUR sofort eingezahlt werden müssen. Spätestens wenn dieses Kapital aufgezehrt ist, muss der Restbetrag nachgeschossen werden.\n</p><p>Das Stammkapital ist so hoch, um zumindest den Anlauf des Geschäftsbetriebes zu schaffen, bis die ersten nennenswerte Umsätze erzielt werden können.\n</p><p>Dieser Betrag ist dennoch eine große Hürde für junge Gründer. Um diese Startups in nennenswerter Anzahl zu fördern, soll bei Vorliegen eines guten Businessplans für zukunftsfähige Projekte das Stammkapital von Staat bzw. einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft gestellt werden, welches aus den Gewinnen vorrangig bedient werden muss.\n</p><p>Im Vergleich zu anderen Fördersummen in Millionenhöhe, die nicht rückzahlbar sind, hat ein solches Projekt durch die Streuung auf vielen Gesellschaften ein wesentlich geringeres Risiko und einen höheren, nachhaltigeren Effekt.\n</p><p>Die sogenannte Unternehmergesellschaft, die theoretisch mit nur 1 EUR als Stammkapital gegründet werden kann, birgt insbesondere für Erstgründer das permanente Überschuldungsrisiko und die Gefahr des Verstoßes gegen die Insolvenzordnung in sich.\n</p><p>Risikokapital (Venture-Capital) ist in Deutschland nach wie vor nicht im Alltag angekommen und steht selten für Erstgründer zur Verfügung.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP016",
    "id": "WP016",
    "title": "Abschreibung von Risikokapital ermöglichen",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Abschreibung, Risikokapital, Venture-Capital",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piraten fordern, dass die Verluste einer finanziellen Beteiligung an neuen Unternehmen grundsätzlich vollständig abgeschrieben werden können.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.10. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.10 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>So wie die Gewinne aus Beteiligen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, müssen die Verluste auch steuermindernd geltend gemacht werden können. Die fördert insbesondere den Einsatz von sogenanntem Risikokapital.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP017",
    "id": "WP017",
    "title": "Schluss mit den Statistik- und Berichtspflichten für kleine Unternehmen",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Entbürokratisierung, Berichtspflichten, Fristen",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piraten fordern die Entlastung von Kleinst- und kleinen Unternehmen von den anstrengenden Statistik- und Berichtpflichten und Anpassung der Veröffentlichungsfristen an die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung.\n</p><p>Elektronisch an die Finanzämter und Sozialversicherungsträger übermittelte Daten, sollen nicht mehr gesondert als Papierausdruck für Prüfungszwecke vorgehalten werden.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.11. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.10 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Auch kleine und kleinste Unternehmen müssen eine Fülle an Berichtpflichten erfüllen.\n</p><p>Jahresmeldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Ausfüllen von Arbeitsbescheinigungen, finanzielle Statistiken, Meldungen an die Register und Bundesanzeiger etc. beschäftigen auch kleine Unternehmen in hohem Maße und binden große Teile der Arbeitszeit der Geschäftsführung bzw. des Unternehmers.\n</p><p>Auch kleine GmbHs oder Unternehmergesellschaften müssen ihre Wirtschaftsbilanz bis zum 31.12. des Folgejahres beim Bundesanzeiger einreichen. Die endgültigen Zahlen liegen aber erst zur Abgabefrist der Steuererklärung vor, diese ist aber am 31. Mai, sonst droht ein saftiges Bußgeld.\n</p><p>Und wenn sie Pech werden Sie vom Amt für Statistik dazu gezwungen einen umfangreichen Fragebogen mit detaillierten Fragen nach Umsätzen und Art der Umsätze, Löhne und Zahlungen an die Sozialversicherung auszufüllen. Diese Zahlen müssen teilweise händisch errechnet werden, weil sie sich nicht ohne Weiteres aus dem Jahresabschluss ergeben.\n</p><p>Hier müssen die Zahlen bis zum 14. Januar eines Jahres eingehen, sonst droht ein saftiges Bußgeld. Die endgültigen Zahlen liegen aber erst zur Abgabefrist der Steuererklärung vor, diese ist aber am 31. Mai.\n</p><p>Mindestens alle vier Jahre werden auch Kleinstunternehmen von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Alle Unterlagen – die den Sozialversicherungsträgern bereits elektronisch übermittelt worden sind – müssen in Papierform präsentiert werden.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP018",
    "id": "WP018",
    "title": "Abschreibung für geringwertige Güter bis 2.000 EUR sofort.",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Abschreibung, GWG",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Grenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 2.000 EUR erhöht.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.12. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort im derzeitigen Punkt 17.7 am Ende einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Bisher beträgt die Grenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 800 EUR.\n</p><p>Alles, was teurer ist (also diese Freigrenze übersteigt), muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das heißt, dass die Ausgaben auf mehrere Jahre mit steuermindernder Wirkung verteilt werden müssen. Abgesehen von der steuerlichen Belastung ist das ein hoher bürokratischer Aufwand, insbesondere für kleine Unternehmen. 800,00 EUR sind für dringend benötigte Wirtschaftsgüter wie PCs und Zubehör zu wenig.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP019",
    "id": "WP019",
    "title": "Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Ist-Versteuerung, Vereinnahmte Entgelte, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Einnahmen müssen nur dann versteuert werden, wenn sie endgültig zugeflossen sind. Dies gilt für Unternehmungen, die nicht mehr als 1 Mio. Umsatz (netto) pro Jahr erzielen.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.13. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort im derzeitigen Punkt 17.7 am Ende einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Das Zuflussprinzip besteht schon bei Unternehmungen, die einen Jahresabschluss nach dem Einnahme-Überschuss-Prinzip abrechnen.\n</p><p>Hinsichtlich der abzuführenden Umsatzsteuer gilt das Prinzip „vereinnahmte Entgelte“ auf besonderen Antrag bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 EUR des Vorjahres für alle Unternehmungen.\n</p><p>Bei Unternehmungen, die bilanzpflichtig sind (z.B. Körperschaften wie GmbHs) sind auch alle offenen Forderungen zu versteuern. Sind diese Forderungen uneinbringlich, hat der Steuerpflichtige einen hohen Aufwand, um einen Nachweis zu erbringen, dass der Verlust dieser Forderungen gewinnmindernd abzuschreiben ist. Zum Beispiel reicht es nicht, dass der Schuldner insolvent ist.\n</p>",
    "status": 1
  },
  {
    "url": "http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP020",
    "id": "WP020",
    "title": "Der Meisterbrief ist eine Aus- bzw. Weiterbildung und wird kostenfrei gestellt.",
    "author": "<a href=\"/Benutzer:Bastian\" title=\"Benutzer:Bastian\">Bastian</a>",
    "coauthor": "<ul><li>Krishna Govindarasu</li>\n<li>Thomas Gaul</li>\n<li>Adam Wolf</li>\n<li>Christian Horn</li></ul>",
    "type": "Wahlprogramm",
    "tags": "Meisterbrief, Ausbildung",
    "topic": "Wirtschaft und Finanzen",
    "text": "<p>Der Bundesparteitag möge beschließen:\n</p><p>Die Piraten fordern, dass der Besuch einer Meisterschule zur Erlangung der Qualifikation zum Handwerksmeister vom Staat kostenfrei gestellt wird und die Prüfungsgebühren zur Hälfte vom Staat übernommen werden.\n</p><p>(Dieser Antrag wird in Ermangelung des eröffneten \"Wahlprogramms zur BTW 25\" gestellt als Ergänzung des Parteiprogramms Position 14 Wirtschaft 1.14. Sollte das \"Wahlprogramm zur BTW 25\" zum Zeitpunkt der Behandlung eröffnet sein, ist er dort nach dem derzeitigen Punkt 17.5 einzufügen.)\n</p>",
    "remarks": "<p>Wenn die Voraussetzungen zum Erwerb eines Meistertitels im Handwerk gegeben sind, betrachtet die Piratenpartei die Ausbildung als Fortbildung und Qualifikation. Handwerksmeister können einen eigenen Handwerksbetrieb eröffnen und qualifizierte Ausbildungen durchführen, die zu einem Berufsabschluss führen.\n</p><p>Es ist nicht einzusehen, warum im Vergleich zur teuren Qualifizierung im Handwerk z.B. die Ingenieursausbildung weitgehend kostenfrei in den Universitäten und Hochschulen möglich ist.\n</p><p>Die Ausbildungskosten für den Meister betragen je nach Gewerk bis zu 12.000 EUR zzgl. Prüfungsgebühren der Handwerkskammern. Ein Eigenanteil an den Prüfungsgebühren scheint angemessen.\n</p>",
    "status": 1
  }
]